{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "29.01.2015", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2014-00434_29-01-2015.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=214917&W10_KEY=4467103&nTrefferzeile=45&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "87cc0fea2d4d1d6f21293dcf8abc42ed"}, "Num": [" VB.2014.00434"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 15..2.29.0  VB.2014.00434"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 15..2.29.0  VB.2014.00434"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 15..2.29.0  VB.2014.00434"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Anfechtungsobjekt. Legitimation. Wiederholung des Einladungsverfahrens. Das Fehlen eines Zuschlags hat nicht zur Folge, dass jegliches Anfechtungsobjekt und damit auch ein legitimes Rechtschutzinteresse des Beschwerdef\u00fchreres entfallen w\u00e4ren. Die Beschwerde beschr\u00e4nkt sich nicht auf den blossen Verfahrensabbruch, sondern richtet sich gegen die Wiederholung der Vergabe im falschen Verfahren und ohne Einbezug des Beschwerdef\u00fchrers (E. 1.) Vom Beschwerdef\u00fchrer die Einreichung eines Angebots zu verlangen, einzig zum Zweck, Beschwerde gegen eine Vergabe f\u00fchren zu k\u00f6nnen, deren Rechtm\u00e4ssigkeit nur \u00fcber eine Wiederholung des Verfahrens erreicht werden kann, erweist sich als unzumutbar. Auf das Erfordernis der Anbieterqualit\u00e4t im engeren Sinn ist deshalb f\u00fcr die Beschwerdelegitimation ausnahmsweise zu verzichten (E. 2). Vorliegend wurden die zu beachtenden Regeln des Einladungsverfahrens in derart schwerwiegender Weise missachtet, dass das Verfahren wiederholt werden muss. Wenn die Rechtsprechung von den Vergabebeh\u00f6rden verlangt, die Vergabe nach den Regeln des einmal gew\u00e4hlten Verfahrens zu Ende zu f\u00fchren, so gilt dies nicht nur f\u00fcr die Fortsetzung eines laufenden Verfahrens, sondern auch f\u00fcr dessen Wiederholung nach erfolgtem Verfahrensabbruch (E. 6). Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:40:53", "Checksum": "384251bd3e40ac359e3ba7d0b60d9beb"}