{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "15.01.2015", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2014-00477_15-01-2015.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=214854&W10_KEY=4467103&nTrefferzeile=70&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "7d36354646612a56eb8ee4df253ef99e"}, "Num": [" VB.2014.00477"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 15..2.15.0  VB.2014.00477"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 15..2.15.0  VB.2014.00477"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 15..2.15.0  VB.2014.00477"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: R\u00fcckerstattung unrechtm\u00e4ssig bezogener wirtschaftlicher Hilfe Die Verf\u00fcgung des Verwaltungsgerichts vom 14. Oktober 2014 gilt als rechtsg\u00fcltig zugestellt (E. 2). Die Vorinstanz erkannte zu Recht auf eine Verletzung der Mitwirkungspflicht und die daraus folgende R\u00fcckerstattungspflicht (E. 4.2). Art. 166 Abs. 3 ZGB und Art. 15 Abs. 3 PartG erscheinen vorliegend nicht als taugliche Grundlage f\u00fcr eine Solidarhaftung von Ehegatten bzw. eingetragenen Partnern (E. 5.1). Eingetragene Partner, die einen gemeinsamen Haushalt f\u00fchren, geschlechtliche Beziehungen pflegen und eine l\u00e4ngerfristige gemeinsame Lebensplanung verfolgen, werden wie Ehegatten und anders als nur familien\u00e4hnliche Gemeinschaften unterst\u00fctzungsrechtlich als eine Einheit betrachtet (E. 5.2). Sozialhilferechtliche R\u00fcckforderungen betreffen (ebenso wie K\u00fcrzungen) stets die gesamte Unterst\u00fctzungseinheit \u2013 unabh\u00e4ngig davon, ob s\u00e4mtliche oder nur ein Teil der zur Unterst\u00fctzungseinheit geh\u00f6renden Personen einen entsprechenden gesetzlichen Tatbestand erf\u00fcllen. Im vorliegenden Fall sind daher beide eingetragenen Partner r\u00fcckerstattungspflichtig f\u00fcr die F\u00fcrsorgegelder, die sie w\u00e4hrend der Dauer der gemeinsamen Unterst\u00fctzung erhalten haben (E. 5.3). Der verbuchte Teillohn entspricht offenbar dem der Beschwerdegegnerin gutgeschriebenen Ertrag aus der Besch\u00e4ftigung des Beschwerdef\u00fchrers. Es ist nicht zu beanstanden, wenn sie dem Beschwerdef\u00fchrer in ihrer Abrechnung nur diesen Ertrag als eigentliche Einnahme anrechnete (E. 6.2). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:40:43", "Checksum": "4fcd10cd7425369a4f39b71fb1f2f240"}