{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "05.03.2015", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2014-00506_05-03-2015.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=214995&W10_KEY=4467103&nTrefferzeile=8&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "bd76eb24fa341e9cf4637f6e451cef44"}, "Num": [" VB.2014.00506"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 15..2.05.0  VB.2014.00506"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 15..2.05.0  VB.2014.00506"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 15..2.05.0  VB.2014.00506"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Beschwerde gegen Vergabeentscheid: Beschwerdelegitimation. Nicht ber\u00fccksichtigte Anbietende sind zur Beschwerde gegen einen Vergabeentscheid legitimiert, wenn sie bei deren Gutheissung eine realistische Chance haben, mit dem eigenen Angebot zum Zug zu kommen, oder wenn die Gutheissung der Beschwerde zu einer Wiederholung des Submissionsverfahrens f\u00fchrt, in welchem sie ein neues Angebot einreichen k\u00f6nnen. Ob eine reelle Chance auf den Zuschlag besteht, ist aufgrund der gestellten Antr\u00e4ge und Parteivorbringen zu pr\u00fcfen (E. 2.1). Die letztplatzierte und anwaltlich vertretene Beschwerdef\u00fchrerin beschr\u00e4nkt sich auf die Beanstandung der Zuschlagserteilung und stellt weder die konkrete Bewertung der Angebote infrage noch f\u00fchrt sie substanziiert aus, inwiefern ihr Angebot h\u00e4tte besser bewertet werden m\u00fcssen, um an erster Stelle zu rangieren (E. 2.3). Sie macht sodann das Vorliegen von Verfahrensfehlern geltend, welche, erwiesen sie sich als begr\u00fcndet, die Wiederholung des Verfahrens erforderlich machen k\u00f6nnten. Da die Entscheidbefugnis des Verwaltungsgerichts durch die Rechtsbegehren der beschwerdef\u00fchrenden Partei beschr\u00e4nkt wird, ist jedoch vorliegend die Anordnung, das Verfahren zu wiederholen, mangels Antrag von vornherein ausgeschlossen (E. 2.4). Zusammenfassend sind die Vorbringen und Antr\u00e4ge der Beschwerdef\u00fchrerin nicht geeignet, ihr einen Vorteil zu verschaffen. Nichteintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:41:07", "Checksum": "b15a24723819c3eba2f555a4c006fe9d"}