{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2015-02-10", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2014-00533_2015-02-10.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=214941&W10_KEY=13823248&nTrefferzeile=60&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "31cee2122f435676f93f1d1e50220c75"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2014.00533"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 10.02.2015  VB.2014.00533"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 10.02.2015  VB.2014.00533"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 10.02.2015  VB.2014.00533"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthalts-/Niederlassungsbewilligung | Widerruf der Niederlassungsbewilligung wegen Straff\u00e4lligkeit Widerrufsgrund des schwerwiegenden Verstosses gegen die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung (E. 2.1). Der Bf ist innerhalb von acht Jahren acht Mal straff\u00e4llig geworden. Weder die ausgesprochenen Strafen noch zwei fremdenpolizeiliche Verwarnungen haben ihn von weiteren Straftaten abgehalten. Insbesondere bei den Strassenverkehrsdelikten hat er eine abstrakte Gefahr f\u00fcr Leib und Leben der anderen Verkehrsteilnehmer geschaffen. Damit hat er einen Widerrufsgrund gesetzt (E. 2.2). Der Widerruf erweist sich auch als verh\u00e4ltnism\u00e4ssig. Zwar h\u00e4lt sich der Bf seit 24 Jahren in der Schweiz auf; er hat sich indessen nicht \u00fcberm\u00e4ssig in die hiesigen Verh\u00e4ltnisse integriert und jahrelang Sozialhilfe in erheblichem Umfang bezogen (E. 3). Durch die Wegweisung des Bf verliert auch seine Ehefrau ihr Aufenthaltsrecht. Den gemeinsamen Kindern, die sich in einem anpassungsf\u00e4higen Alter befinden, ist die Ausreise zumutbar (E. 4). Lediglich die Rechtsvertreterin ist legitimiert, eine Erh\u00f6hung ihrer Entsch\u00e4digung als unentgeltliche Rechtsbeist\u00e4ndin im Rekursverfahren zu verlangen (E. 5). Gew\u00e4hrung der URP im Beschwerdeverfahren (E. 6.2) und K\u00fcrzung der Kostennote der Rechtsvertreterin um 14.25 Stunden (E. 6.3). Abweisung, soweit Eintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:33:03", "Checksum": "f05c18afc32dc9298fde928b45126114"}