{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "19.02.2015", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2014-00538_19-02-2015.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=214956&W10_KEY=4467103&nTrefferzeile=22&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "dbe99b410b384bdb74fc2a417735358b"}, "Num": [" VB.2014.00538"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 15..2.19.0  VB.2014.00538"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 15..2.19.0  VB.2014.00538"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 15..2.19.0  VB.2014.00538"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verletzung von Berufsregeln | Zul\u00e4ssigkeit elektronischer Eingaben. Fristwahrung. Anwaltsrecht: Verweis wegen Verletzung von Art. 12 lit. j BGFA (Mitteilungspflicht des Anwalts/der Anw\u00e4ltin betreffend \u00c4nderung der ihn/sie betreffenden Daten im Anwaltsregister). Im Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 24. Mai 1959 (VRG) fehlt eine ausdr\u00fcckliche Bestimmung \u00fcber die Entgegennahme von elektronischen Eingaben, dies im Unterschied zur Bundesgesetzgebung. Um diese echte Gesetzesl\u00fccke zu f\u00fcllen, sind gem\u00e4ss \u00a7 71 VRG erg\u00e4nzend und subsidi\u00e4r die Vorschriften der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO), 1. Teil, 9. Titel, zu beachten (E. 2.1.1). Nach Art. 130 Abs. 1 ZPO war es zul\u00e4ssig, die Beschwerdeschrift in elektronischer Form dem Gericht zu \u00fcbermitteln (E. 2.1.2). Nach \u00a7 71 VRG ist bei der Pr\u00fcfung der Einhaltung der Beschwerdefrist Art. 143 Abs. 2 ZPO zu beachten, wonach die Frist eingehalten ist, wenn der Empfang bei der Zustelladresse des Gerichts sp\u00e4testens am letzten Tag der Frist durch das betreffende Informatiksystem best\u00e4tigt worden ist (E. 2.2.1). Es besteht grunds\u00e4tzlich eine beh\u00f6rdliche Pflicht, den betroffenen Anwalt bzw. die betroffene Anw\u00e4ltin \u00fcber die Er\u00f6ffnung des Disziplinarverfahrens im Sinn von \u00a7\u00a7 30 ff. AnwG pers\u00f6nlich zu orientieren und ihm/ihr das rechtliche Geh\u00f6r zu gew\u00e4hren, wenn dies unter den gegebenen Umst\u00e4nden m\u00f6glich ist. Dieser Grundsatz gilt auch f\u00fcr die vorliegende Angelegenheit (E. 3.3). Die Voraussetzungen f\u00fcr eine amtliche Publikation des vorinstanzlichen Entscheids \u00fcber die Einleitung des Disziplinarverfahrens waren vorliegend nicht erf\u00fcllt. Daraus darf dem Beschwerdef\u00fchrer kein Rechtsnachteil erwachsen (E. 3.5 f.). Die vom Beschwerdef\u00fchrer veranlasste Postnachsendung an die von ihm angegebene Swiss-Post-Box-Adresse erfasst Gerichtsurkunden nicht, weshalb der Beschwerdef\u00fchrer f\u00fcr die Beschwerdegegnerin im Zeitpunkt der Er\u00f6ffnung des Disziplinarverfahrens postalisch nicht gen\u00fcgend erreichbar war. Indem er der Beschwerdegegnerin damit keine\u00c4nderung der Gesch\u00e4ftsadresse gemeldet hatte, an die ihm im Rahmen seiner anwaltlichen T\u00e4tigkeit auch Gerichtsurkunden ohne Weiteres h\u00e4tten zugestellt werden k\u00f6nnen, missachtete er die Mitteilungspflicht, was eine Berufsregelverletzung im Sinn von Art. 12 lit. J BGFA darstellt (E. 5.4). Die Kosten des Disziplinarverfahrens werden insbesondere nach Art. 426 StPO auferlegt (E. 6.2). Wird das Verfahren nur bez\u00fcglich einzelner strafbarer Handlungen eingestellt, so sind die Verfahrenskosten jedenfalls anteilsm\u00e4ssig der beschuldigten Person und dem Staat aufzuerlegen. Dies hat die Beschwerdegegnerin ber\u00fccksichtigt (E. 6.4). \r\rAbweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:41:02", "Checksum": "f72e67e666d02b20fd44ea48eac93384"}