{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2014-12-11", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2014-00557_2014-12-11.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=214782&W10_KEY=13823249&nTrefferzeile=30&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "74adce1318cc5f621fc9aabc81cb96cf"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2014.00557"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 11.12.2014  VB.2014.00557"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 11.12.2014  VB.2014.00557"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 11.12.2014  VB.2014.00557"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Gerichtskosten | Die Beschwerdef\u00fchrenden beantragten die Herabsetzung der Gerichtsgeb\u00fchr des Verfahrens vor dem Baurekursgericht, da dieses zu deren Bemessung von einer Streitigkeit ohne bestimmbaren Streitwert ausgegangen sei, obwohl in der angefochtenen Verf\u00fcgung ein konkreter Streitwert gegeben sei. Grosser Ermessenspielraum der Beh\u00f6rde, welche die Geb\u00fchrenh\u00f6he gest\u00fctzt auf die einschl\u00e4gigen Bestimmungen nach pflichtgem\u00e4ssem Ermessen festzusetzen hat (E. 3.1). Unterscheidung zwischen Verfahren mit bestimmbarem und ohne bestimmbaren Streitwert (E. 3.3). Ein Streitwert besteht nicht nur, wenn direkt die Leistung einer bestimmten Geldsumme umstritten ist, sondern auch, wenn der Entscheid unmittelbar finanzielle Auswirkungen zeitigt oder mittelbar ein Streitwert konkret beziffert werden kann (E. 3.4). Verfahrenskosten sind in der Regel zu reduzieren, wenn Begehren materiell nicht gepr\u00fcft werden sowie, wenn der Entscheid einer Verfahrenserledigung ohne Anspruchspr\u00fcfung nahekommt (E. 3.5). Vorliegend hatte die Vorinstanz zu beurteilen, ob zu Recht nicht auf die Einsprache eingetreten wurde, weshalb sie bei der Bemessung der Gerichtsgeb\u00fchr von einer Streitigkeit ohne bestimmbaren Streitwert ausging. Die Beschwerdef\u00fchrenden hatten jedoch ein finales finanzielles Interesse an der Vermeidung einer Kostenauflage, weshalb mittelbar ein Streitwert beziffert werden kann, der f\u00fcr die Bemessung der Gerichtsgeb\u00fchr h\u00e4tte herangezogen werden m\u00fcssen (E. 4.1). Neufestsetzung der Gerichtsgeb\u00fchr f\u00fcr das Verfahren vor der Vorinstanz (E. 4.2). Aus Billigkeits\u00fcberlegungen keine Kostenauflage an die unterliegende Beschwerdegegnerin (E. 5). Gutheissung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:31:59", "Checksum": "9aa692b931ba5464db278944af3b6511"}