{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2014-12-04", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2014-00587_2014-12-04.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=214761&W10_KEY=13823249&nTrefferzeile=41&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "80fe61a1335bef201bcdd9b4fd674a3e"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2014.00587"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 04.12.2014  VB.2014.00587"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 04.12.2014  VB.2014.00587"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 04.12.2014  VB.2014.00587"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Beschwerde gegen Vergabe von Informatikdienstleistungen. Frage, ob die Zuschlagsempf\u00e4ngerin wegen irref\u00fchrender Angaben aus dem Verfahren h\u00e4tte ausgeschlossen werden m\u00fcssen. Interessenabw\u00e4gung. Beurteilungsspielraum der Vergabebeh\u00f6rde. Ein so gravierender Mangel in der Offerte, der unabh\u00e4ngig von den weiteren Umst\u00e4nden zum Ausschluss f\u00fchren m\u00fcsste, liegt nicht vor. Vielmehr steht der Vergabebeh\u00f6rde im Rahmen der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitspr\u00fcfung ein gewisser Beurteilungsspielraum zu (E. 4.3). Im Rahmen der Interessenabw\u00e4gung ist zu beachten, dass die Submissionsbestimmungen insbesondere den wirksamen Wettbewerb f\u00f6rdern sollen. Trotz offenem Verfahren haben sich lediglich zwei Firmen zur Einreichung eines Angebots entschlossen. W\u00fcrde einer der beiden Anbieter ausgeschlossen, so bliebe gerade noch ein Anbieter \u00fcbrig. Dies spricht grunds\u00e4tzlich gegen eine strenge Handhabung der Ausschlussbestimmungen. Sodann f\u00e4llt aus \u00f6ffentlicher Sicht ins Gewicht, dass das Angebot der Beschwerdef\u00fchrerin deutlich als das wirtschaftlich g\u00fcnstigere bewertet wurde. Auf der anderen Seite besteht auch ein grosses \u00f6ffentliches Interesse an der Durchsetzung des Gleichbehandlungsgebots und damit an der Verhinderung, dass Anbieter durch irref\u00fchrende Angaben einen Vorteil erlangen. Das mit den vergaberechtlichen Bestimmungen verfolgte Kernziel, die F\u00f6rderung eines wirksamen Wettbewerbs, spricht indessen massgeblich f\u00fcr die Zulassung beider Offerten. Wenn die Vergabebeh\u00f6rde unter diesen Umst\u00e4nden das \u00f6ffentliche Interesse an der F\u00f6rderung des wirksamen Wettbewerbs h\u00f6her als die Durchsetzung des Gleichbehandlungsgebots gewichtet hat, hat sie den ihr in dieser Konstellation zustehenden Beurteilungsspielraum jedenfalls nicht \u00fcberschritten (E. 4.3.2). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:31:46", "Checksum": "6ec633f4a9783823b6882059c7f11c53"}