{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "16.12.2015", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2014-00588_16-12-2015.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=215853&W10_KEY=4467081&nTrefferzeile=26&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "d90980c1a8226047e0089b47d5fd1d54"}, "Num": [" VB.2014.00588"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 15..2.16.1  VB.2014.00588"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 15..2.16.1  VB.2014.00588"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 15..2.16.1  VB.2014.00588"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "qUrlaub\rWiederaufnahme von VB.2013.00449 | Begleiteter Beziehungsurlaub: R\u00fcckweisung zur Einholung eines neuen Gutachtens. Wiederaufnahme von VB.2013.00449 nach R\u00fcckweisung durch das Bundesgericht. Mit Urteil vom 3. Oktober 2013 (VB.2013.00449) wies das Verwaltungsgericht die Beschwerde des Beschwerdef\u00fchrers, mit welcher er u.a. die Gew\u00e4hrung von Hafturlauben beantragte, ab und verneinte seinen Anspruch auf unentgeltliche Rechtsverbeist\u00e4ndung. Dagegen erhob der Beschwerdef\u00fchrer Beschwerde an das Bundesgericht. Dieses beschr\u00e4nkte sich in seinem R\u00fcckweisungsentscheid darauf, eine Verletzung des Beschleunigungsgebots im vorangegangenen Verfahren zu verneinen und den Anspruch des Beschwerdef\u00fchrers auf einen unentgeltlichen Rechtsbeistand zu bejahen. In Bezug auf die strittige Frage ist somit auf die Vorbringen des nunmehr anwaltlich vertretenen Beschwerdef\u00fchrers abzustellen (E. 1.2). Kammerzust\u00e4ndigkeit aufgrund von Fragen von grunds\u00e4tzlicher Bedeutung (E. 1.1). Ausnahmsweiser Verzicht auf erforderliches Rechtsschutzinteresse (E. 1.3) Der Beschwerdef\u00fchrer macht geltend, die Therapierung von psychisch gesunden Strafgefangenen sei unzul\u00e4ssig, und er wehrt sich gegen die Ansicht der Vorinstanz, wonach die Gew\u00e4hrung erster Vollzugslockerungen von der Aufnahme einer freiwilligen therapeutischen Behandlung abh\u00e4ngig gemacht werden d\u00fcrfe. Bisher habe kein Gericht f\u00fcr ihn eine therapeutische Massnahme angeordnet (E. 4.1). Zusammenfassung der Rechtsprechung betreffend Vollzugslockerungen und Therapie (E. 4.1.2-4). Der Beschwerdef\u00fchrer verlangt eine neue Begutachtung, da das letzte \u00fcber ihn erstellte Gutachten aus dem Jahr 2008 stamme und sich seither schon aufgrund seines Alters seine Einstellungen und Priorit\u00e4ten ver\u00e4ndert h\u00e4tten. Gem\u00e4ss dem Beschwerdegegner dr\u00e4nge sich jedoch keine neue Begutachtung auf, da keine augenscheinlichen Ver\u00e4nderungen in Bezug auf die Legalprognose stattgefunden h\u00e4tten (E. 4.2.3 und 4.3).  Der Beschwerdef\u00fchrer ist mittlerweile \u00fcber 30 Jahre in Haft, seit September 2010 musste er nicht mehrdiszipliniert werden, das Vollzugsverhalten ist nicht zu beanstanden, es fanden Gespr\u00e4che mit der Sozialarbeiterin statt und er verleugnet nur eine seiner begangenen Taten. G\u00e4nzlich unver\u00e4ndert zeigt sich die Situation demnach nicht, sodass eine neuerliche Begutachtung angezeigt erscheint (E. 4.3.1-4), welche sich zur R\u00fcckfallgefahr, damit zusammenh\u00e4ngend auch zur Fluchtgefahr und allf\u00e4lligen Massnahmen zur Verbesserung seiner Legalprognose \u00e4ussern muss (E. 4.5).\r\rTeilweise Gutheissung der Beschwerde. R\u00fcckweisung an das Amt f\u00fcr Justizvollzug zur weiteren Abkl\u00e4rung im Sinn der Erw\u00e4gungen und zu neuer Entscheidung. Im \u00dcbrigen Abweisung. Gew\u00e4hrung UP/URV."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:42:56", "Checksum": "60d866aa8cf496c894dd9dcdf9e682de"}