{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2015-06-24", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2014-00595_2015-06-24.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=215287&W10_KEY=13823245&nTrefferzeile=98&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "8f2a4f239c4d2e393f5133860a5164e5"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2014.00595"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 24.06.2015  VB.2014.00595"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 24.06.2015  VB.2014.00595"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 24.06.2015  VB.2014.00595"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Lohnnachzahlung | [Lohndiskriminierung] Eine auf ver\u00e4nderte Anforderungen des Berufsbildes zur\u00fcckzuf\u00fchrende, sich im Lauf der Zeit bzw. im Nachhinein als zu tief erweisende Entl\u00f6hnung ist an sich nicht diskriminierend, weil sie eben auf die Weiterentwicklung und nicht auf eine allf\u00e4llige geschlechtliche Segregation des betroffenen Berufs zur\u00fcckzuf\u00fchren ist (E. 3.2 Abs. 2). Offengelassen, wie weit der Kreis der Berufsgruppe der Bibliothekarinnen und Bibliothekare gezogen werden m\u00fcsste bzw. ob vorliegend ein typischer Frauenberuf anzunehmen ist (E. 4.3). Dass die Stelle der Beschwerdef\u00fchrerin bereits bei der Anstellung fehlerhaft bzw. in geschlechtsdiskriminierender Weise nicht entsprechend den damit verbundenen Anforderungen eingereiht worden sei, wird weder geltend gemacht noch scheint solches vorliegend glaubhaft (E. 4.4). Der Bildungsdirektion kann nicht vorgeworfen werden, mit der \u00dcberpr\u00fcfung des Stellenplans der an Mittel- und Berufsschulen t\u00e4tigen Bibliothekarinnen und Bibliothekare unzul\u00e4ssig lange zugewartet zu haben. Erst recht erscheint nicht glaubhaft, dass sie diese \u00dcberpr\u00fcfung in geschlechtsdiskriminierender Weise aufgeschoben habe (E. 4.5.2). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:40:16", "Checksum": "35958a20108a03a81d898166772b5e7d"}