{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "09.07.2015", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2014-00603_09-07-2015.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=215356&W10_KEY=4467101&nTrefferzeile=37&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "6649902c8024e4c2324e295fdc647b5e"}, "Num": [" VB.2014.00603"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 15..2.09.0  VB.2014.00603"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 15..2.09.0  VB.2014.00603"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 15..2.09.0  VB.2014.00603"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Denkmalschutz | Denkmalschutz; Inventarentlassung von Geb\u00e4ude und Garten. Die Unterschutzstellung eines Objekts setzt voraus, dass es sich hierbei unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten um einen wichtigen Zeitzeugen handelt oder es die Landschaften oder Siedlungen wesentlich mitpr\u00e4gt. Beim strittigen aus Hauptgeb\u00e4ude, Nebengeb\u00e4uden und Garten bestehenden Ensemble handelt es sich um ein in mittel bis hohem Umfang schutzw\u00fcrdiges Objekt (E. 2). Die Unterschutzstellung eines solchen Objekts ist trotzdem nur zul\u00e4ssig, wenn die denkmalpflegerische Bedeutung und das Interesse an der Erhaltung des Schutzobjekts h\u00f6her zu gewichten ist als dem entgegenstehende private oder \u00f6ffentliche Interessen (E. 3). Im Fall eines Verzichts auf die Unterschutzstellung eines wichtigen Zeugen hat die Gemeinde ihre Denkmalpflegestrategie u.a. bez\u00fcglich bereits unter Schutz gestellter Objekte darzulegen (E. 3.1). Bedeutung der mit einer Unterschutzstellung verbundenen finanziellen Folgen. Die Interessenabw\u00e4gung zugunsten der Inventarentlassung ist nicht rechtsverletzend (E. 3.5 und 3.6). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:41:54", "Checksum": "1416f5cfd94eb6e046000f30df17fbfc"}