{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "24.03.2015", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2014-00628_24-03-2015.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=215054&W10_KEY=4467102&nTrefferzeile=84&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "c4835ece6b784f93360da36f17e09a07"}, "Num": [" VB.2014.00628"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 15..2.24.0  VB.2014.00628"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 15..2.24.0  VB.2014.00628"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 15..2.24.0  VB.2014.00628"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nichtpromotion | [Das Kind der Beschwerdef\u00fchrenden erf\u00fcllte am Ende des 2. Semesters der 3. Klasse eines Langzeitgymnasiums die Promotionsvoraussetzungen nicht, was, da es bereits im Semester zuvor provisorisch promoviert worden war, zur Nichtpromotion f\u00fchrte. Zu Beginn des folgenden Schuljahrs trat das Kind pr\u00fcfungsfrei und definitiv in eine 1. Klasse eines Kurzzeitgymnasiums \u00fcber.] Der pr\u00fcfungsfreie und definitive \u00dcbertritt aus einer 3. Klasse des Langzeitgymnasiums in eine 1. Klasse des Kurzzeitgymnasiums gilt auch bei promovierten Sch\u00fclern und Sch\u00fclerinnen als Repetition (E. 2.4 Abs. 1). Die Beschwerdef\u00fchrenden brachten im Rekursverfahren zum Ausdruck, dass sie eine R\u00fcckkehr ihres Kindes in die angestammte Klasse am Langzeitgymnasium unabh\u00e4ngig vom Ausgang des Rekursverfahrens nicht mehr anstrebten. Ein erfolgreicher Ausgang des Rekursverfahrens h\u00e4tte allenfalls dazu f\u00fchren k\u00f6nnen, dass das Kind die mit der Nichtpromotion zusammenh\u00e4ngende Repetition am Langzeitgymnasium nicht h\u00e4tte auf sich nehmen m\u00fcssen. Nachdem es solches freiwillig getan hat bzw. der pr\u00fcfungsfreie Schulwechsel ans Kurzzeitgymnasium vorliegend als Repetition gewertet wird, wirken sich der negative Promotionsentscheid und die diesem zugrunde liegenden Noten des 2. Semesters der 3. Klasse des Langzeitgymnasiums nicht mehr auf seine weitere Bildungskarriere aus. Die Vorinstanz hat daher das Rekursverfahren zu Recht als gegenstandslos geworden abgeschrieben (E. 2.4 Abs. 2).  Abweisung im Sinn der Erw\u00e4gungen, soweit auf die Beschwerde einzutreten ist."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:02:42", "Checksum": "62dd2ea386c11d17acd0a790cdb2ad8e"}