{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "29.07.2015", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2014-00672_29-07-2015.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=215409&W10_KEY=4467101&nTrefferzeile=11&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "52e1f430181f6086e134e7ae2bf57a12"}, "Num": [" VB.2014.00672"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 15..2.29.0  VB.2014.00672"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 15..2.29.0  VB.2014.00672"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 15..2.29.0  VB.2014.00672"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Namens\u00e4nderung durch Namenserkl\u00e4rung | [Namenserkl\u00e4rung betreffend Kinder unverheirateter Eltern nach aArt. 270a Abs. 3 ZGB bei der \u00dcbertragung der alleinigen elterlichen Sorge an den Vater). Die elterliche Sorge war mit Entscheiden der zust\u00e4ndigen Kindes- und Erwachsenenschutzbeh\u00f6rde (KESB) von April 2014 dem Vater allein \u00fcbertragen worden. Er sprach bis Ende Juni 2014 mehrmals beim zust\u00e4ndigen Zivilstandsamt vor und wollte eine Erkl\u00e4rung nach aArt. 270a Abs. 3 ZGB abgeben, wonach die Kinder nunmehr seinen Familiennamen und nicht mehr denjenigen der Kindsmutter tragen sollten. Der Beschwerdegegner lehnte die Entgegennahme der Erkl\u00e4rung des Vaters bzw. die Eintragung des ge\u00e4nderten Namens in das Personenstandsregister (die eine Beglaubigung seiner Unterschrift vorausgesetzt h\u00e4tte) im Juni 2014 stets ab, da er (noch) keine Rechtskraftbescheinigung hinsichtlich der Entscheide betreffend die \u00dcbertragung der elterlichen Sorge beibringen konnte. Erst am 1. Juli 2014 bescheinigte die KESB die Rechtskraft per 23. Mai 2014. Daraufhin sprach der Vater am 7. Juli 2014 erneut beim Beschwerdegegner vor, welcher die Erkl\u00e4rung nun entgegennahm. Am 1. Juli 2014 war jedoch eine revidierte Gesetzesbestimmung in Kraft getreten; das ab diesem Zeitpunkt geltende Recht sah die M\u00f6glichkeit einer solchen Namenserkl\u00e4rung nicht mehr vor.]  Vorliegend ist fraglich, ob \u00fcberhaupt eine anfechtbare Verf\u00fcgung des Beschwerdegegners vorliegt. Die Vorinstanz hat das verneint und ist auf das Rechtsmittel an sie nicht eingetreten. Die Namenserkl\u00e4rung selbst wirkt an sich bereits namens\u00e4ndernd, eine Verf\u00fcgung ist daf\u00fcr nicht erforderlich (E. 3 Ingress bis E. 3.2.3). Die Frage, ob eine anfechtbare Verf\u00fcgung vorliege oder nicht, kann offengelassen ewrden, da die Beschwerde an die  Vorisntanz, wenn darauf einzutreten gewesen w\u00e4re, h\u00e4tte abgewiesen werden m\u00fcssen (E. 3.3). Im Hinblick auf die Eintragung in das Personenstandsregister bestand eine Formvorschrift (Beglaubigung der Unterschrift nach Art. 18a Abs. 1 in Verbindung mit aArt. 37aAbs. 5 ZStV), welche der Feststellung der Identit\u00e4t diente. Der Vater hatte seinen Handlungsteil bzw. die Abgabe der Erkl\u00e4rung vor dem 30. Juni 2014 erledigt, wie vom Beschwerdegegner best\u00e4tigt wurde. Seine Identit\u00e4t stand fest bzw. war nie zweifelhaft gewesen. Dass er die Bescheinigung betreffend Rechtskraft der Entscheide nicht vor dem 30. Juni 2014 hatte beibringen k\u00f6nnen, hat nicht er zu vertreten. Zum Zeitpunkt der Abgabe seiner Erkl\u00e4rung waren die Entscheide jedenfalls rechtskr\u00e4ftig. Die Formvorschrift von aArt.18a Abs. 1 ZStV kann ihm daher nicht entgegengehalten werden (E. 4).\r\rGutheissung UP/URB.\rAbweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:42:04", "Checksum": "c242304f2266e1f864a9c285fc78aef3"}