{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2015-05-07", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2014-00701_2015-05-07.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=215174&W10_KEY=13823246&nTrefferzeile=59&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "93b674e7d07e7da5b5144115cff04696"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2014.00701"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 07.05.2015  VB.2014.00701"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 07.05.2015  VB.2014.00701"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 07.05.2015  VB.2014.00701"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Submissionsverfahren betreffend Entsorgung von Strassenentw\u00e4sserungsschlamm und Wischgut. Nicht ber\u00fccksichtigte Anbietende sind zur Beschwerde gegen den Vergabeentscheid legitimiert, wenn sie bei deren Gutheissung eine realistische Chance haben, mit dem eigenen Angebot zum Zug zu kommen oder wenn die Gutheissung der Beschwerde zu einer Wiederholung des Submissionsverfahrens f\u00fchrt, in welchem sie ein neues Angebot einreichen k\u00f6nnen; andernfalls fehlt ihnen das schutzw\u00fcrdige Interesse an der Beschwerdef\u00fchrung (E. 2). Die Begr\u00fcndung der Beschwerde, insbesondere auch der legitimationsbegr\u00fcndenden Umst\u00e4nde, muss grunds\u00e4tzlich innerhalb der Beschwerdefrist erfolgen. Ausnahmsweise kann die Begr\u00fcndung mit der Replik insoweit erg\u00e4nzt werden, als die Beschwerdeantwort dazu Anlass gibt (E. 2.1). Aus dem Grundsatz von Treu und Glauben kann sich eine Obliegenheit ergeben, M\u00e4ngel der Ausschreibungsunterlagen m\u00f6glichst fr\u00fchzeitig zu beanstanden (E. 2.2). Im vorliegenden Verfahren wird aufgrund einer Kombination von rechtlichen, technischen und betrieblichen Vorgaben eine weitgehende Standardisierung der nachgefragten Entsorgungsleistung erreicht. Die Vergabe nach dem ausschliesslichen Kriterium des niedrigsten Preises war daher zul\u00e4ssig (E. 3.3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:34:47", "Checksum": "a8e49f2874357dd5b7da35eeb9839660"}