{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2015-03-11", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2014-00731_2015-03-11.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=215056&W10_KEY=13823248&nTrefferzeile=25&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "45e89f1bad480332b5c28b58e9846260"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2014.00731"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 11.03.2015  VB.2014.00731"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 11.03.2015  VB.2014.00731"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 11.03.2015  VB.2014.00731"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung | Voraussetzungen f\u00fcr die Neuerteilung einer Aufenthaltsbewilligung nach rechtskr\u00e4ftigem Bewilligungswiderruf wegen Straff\u00e4lligkeit. [Der kubanische Beschwerdef\u00fchrer ist mit einer inzwischen eingeb\u00fcrgerten Chilenin verheiratet, mit welcher er zwei inzwischen ebenfalls eingeb\u00fcrgerte Kinder hat. Im Jahr 2008 wurde ihm die Niederlassungsbewilligung entzogen und die Wegweisung verf\u00fcgt, nachdem er unter anderem wegen Drogendelikten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt wurde. Eine vorl\u00e4ufige Aufnahme aufgrund geltend gemachter Vollzugshindernisse wurde abgewiesen. Sowohl der Entzug der Niederlassungsbewilligung als auch die verweigerte vorl\u00e4ufige Aufnahme erwuchsen in Rechtskraft. In der Folge ersuchte der Beschwerdef\u00fchrer um wiedererw\u00e4gungsweise Erteilung der Aufenthaltsbewilligung, wobei er sich auf sein Recht auf Familienleben berief und erneut Vollzugshindernisse geltend machte.] Abgrenzung zu einem Wiedererw\u00e4gungsgesuch und Voraussetzungen f\u00fcr ein neues Bewilligungsgesuch: Das vorliegende Gesuch ist nicht als Wiedererw\u00e4gungsgesuch, sondern als Gesuch um eine neue Bewilligung zu behandeln. Auf dieses ist einzutreten, wenn sich die Rechtslage oder die tats\u00e4chlichen Umst\u00e4nde sich seit dem ersten Entscheid wesentlich ge\u00e4ndert haben oder wenn der Gesuchsteller erhebliche Tatsachen und Beweismittel namhaft macht, die ihm im fr\u00fcheren Verfahren nicht bekannt waren oder die schon damals geltend zu machen f\u00fcr ihn rechtlich oder tats\u00e4chlich unm\u00f6glich war oder keine Veranlassung bestand (E. 1). Wiedererteilung eines wegen Straff\u00e4lligkeit rechtskr\u00e4ftig entzogenen Aufenthaltsrechts: Die Erteilung einer (neuen) Aufenthaltsbewilligung setzt in der Regel eine mindestens f\u00fcnfj\u00e4hrige Bew\u00e4hrung im Ausland nach der Ergreifung und Durchsetzung von Entfernungsmassnahmen oder eine wesentliche \u00c4nderung der Rechts- oder Sachlage voraus. Einem klaglosen Verhalten w\u00e4hrend einem illegalen oder prek\u00e4ren Aufenthalt in der Schweiz trotz rechtskr\u00e4ftigem Wegweisungsentscheid kommtgrunds\u00e4tzlich nicht die selbe Bedeutung zu (E. 2).\r\rDa der Wegweisungsvollzug aufgrund mangelnder Mitwirkung des Beschwerdef\u00fchrers nach wie vor aussteht, hat sich der Beschwerdef\u00fchrer bislang noch nicht f\u00fcnf Jahre im Ausland bew\u00e4hrt. Auch eine anspruchsbegr\u00fcndende \u00c4nderung der Rechts- oder Sachlage oder dauerhafte Vollzugshindernisse liegen nicht vor. Vielmehr verdient das vollzugsverz\u00f6gernde Verhalten des Beschwerdef\u00fchrers gerade keinen Schutz. Damit ist die Beschwerde abzuweisen. Es kann offen bleiben, ob das Migrationsamt unter den gegebenen Umst\u00e4nden \u00fcberhaupt auf das Gesuch h\u00e4tte materiell eintreten m\u00fcssen (E. 3).\r\rRegelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen (E. 4).\r\rRechtsmittelbelehrung (E. 5).\r\rAbweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:33:47", "Checksum": "1c9a77682c2bce7aeae982c1321fdb1b"}