{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "30.06.2015", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2015-00080_30-06-2015.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=215314&W10_KEY=4467101&nTrefferzeile=58&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "26e1deed6f6037c2c6ef215779ea830d"}, "Num": [" VB.2015.00080"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 15..2.30.0  VB.2015.00080"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 15..2.30.0  VB.2015.00080"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 15..2.30.0  VB.2015.00080"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nachtr\u00e4gliches Baubewilligungsverfahren | Ohne Bewilligung an Sitzplatz\u00fcberdachung angebrachte Rollfenster im Abstandsbereich: Nachtr\u00e4gliches Baubewilligungsverfahren. Aus dem projektbezogen erteilten N\u00e4herbaurecht f\u00fcr den Bau der Sitzplatz\u00fcberdachung l\u00e4sst sich keine Pflicht ableiten, irgendwelchen \u00c4nderungen in Form von Umbauten oder Erg\u00e4nzungen zuzustimmen. Ebenso wenig k\u00f6nnte eine stillschweigende Zustimmung durch das Tolerieren des Zustandes ein N\u00e4herbauchrecht begr\u00fcnden (E. 3.1). Baut jemand ohne Bewilligung oder weicht er von den bewilligten Pl\u00e4nen wesentlich ab, so stellt dies eine formell rechtswidrige Handlung dar. Wenn Anhaltspunkte f\u00fcr einen bewilligungspflichtigen Sachverhalt vorliegen, ist im Rahmen eines gesetzlich nicht speziell geregelten, nachtr\u00e4glichen Baubewilligungsverfahrens zu pr\u00fcfen, ob die bereits erstellten Bauteile bewilligungsf\u00e4hig sind oder nicht (E. 3.2). Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung kann von einem Nachbarn, welcher durch ein nicht bewilligtes Bauvorhaben auf einem Nachbargrundst\u00fcck betroffen ist, nach Treu und Glauben erwartet werden, dass er innert n\u00fctzlicher Frist die Beh\u00f6rde auf den Mangel hinweist und eine Verf\u00fcgung erwirkt, die ihm Zugang zum Verfahren verschafft (E. 4.3). Aus dem Umstand, dass der Vater der Beschwerdegegnerin in den Monaten vor seinem Tod bei der Beh\u00f6rde keine Einw\u00e4nde gegen die Montage der Rollfenster vorgebracht hatte, zu schliessen, dass er damit sein Recht, ein nachtr\u00e4gliches Baubewilligungsverfahren zu verlangen verwirkt habe, w\u00fcrde zum Grundsatz von Treu und Glauben im Widerspruch stehen (E. 4.5). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:41:46", "Checksum": "1665aef853fd1d6b4b44c7d7f7fc820d"}