{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2015-04-16", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2015-00113_2015-04-16.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=215115&W10_KEY=13823246&nTrefferzeile=83&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "9df0b53e4b1e3ef4fb01c2b974d8448d"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2015.00113"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 16.04.2015  VB.2015.00113"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 16.04.2015  VB.2015.00113"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 16.04.2015  VB.2015.00113"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | \u00dcberspitzter Formalismus. Vollst\u00e4ndigkeit von Offerten. Fehlende Referenzliste. Es besteht ein gewisser Ermessensspielraum der Vergabestelle, ob sie ein unvollst\u00e4ndiges Angebot von der Vergabe im Submissionsverfahren von vornherein ausschliessen oder aber die fehlenden Unterlagen nachtr\u00e4glich noch einholen will. Die Vergabebeh\u00f6rde muss jedoch vermeiden, dass mit der nachtr\u00e4glichen Behebung des Mangels eine Ungleichbehandlung oder Bevorzugung einzelner Anbieter entsteht (E. 2.3.2) Aus dem Verbot des \u00fcberspitzten Formalismus kann sich eine Pflicht der Beh\u00f6rde ergeben, den Privaten auf Verfahrensfehler hinzuweisen, die er begangen hat. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn ein offensichtliches Versehen vorliegt und dies als solches erkennbar ist (E. 2.3.3). Im konkreten Fall hat die Beschwerdef\u00fchrerin dem Angebot keine Referenzliste beigelegt. Dass ein Versehen vorlag, ist nicht offensichtlich erkennbar. Vielmehr bestehen mehrere konkrete Anzeichen daf\u00fcr, dass eine insgesamt nachl\u00e4ssige Offertstellung vorliegt (E. 2.3.4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:41:10", "Checksum": "e86f0364df1b9f93272d687d5a71fe57"}