{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2015-12-17", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2015-00127_2015-12-17.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=215877&W10_KEY=13823242&nTrefferzeile=39&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "6ea5bfa9b39b583f2816e6f353f7ac08"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2015.00127"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 17.12.2015  VB.2015.00127"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 17.12.2015  VB.2015.00127"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 17.12.2015  VB.2015.00127"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Verdoppelung der Sitzpl\u00e4tze im Innenhof einer ES-III-Zone: L\u00e4rmbelastung der Nachbarschaft. Nach der Rechtsprechung k\u00f6nnen die Vollzugshilfen des Cercle Bruit dem Gericht als Entscheidungshilfe dienen. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei den vom Cercle Bruit publizierten Zahlen um Richt- und nicht um Grenzwerte handelt und eine Einzelfallbeurteilung nicht ersetzen k\u00f6nnen. Massgebend ist der tats\u00e4chlich wahrgenommene L\u00e4rm. Die in der Vollzugshilfe genannten Faktoren (Art des Lokals, Betriebszeiten, Empfindlichkeitsstufe, usw.) verdeutlichen die langj\u00e4hrige Rechtsprechung, wonach nicht nur der Charakter des L\u00e4rms zu ber\u00fccksichtigen ist, sondern auch dessen H\u00e4ufigkeit, Zeitpunkt sowie weitere Faktoren wie L\u00e4rmempfindlichkeit und -vorbelastung (E. 3.4 und 3.5). Vorliegend ist aufgrund der Akten davon auszugehen, dass der vom Cercle Bruit vorgesehene Grenzwert von 45 dB um mindestens 10 dB, h\u00f6chstens jedoch 15 dB \u00fcberschritten wird (E. 3.6).  Bei der Festlegung von \u00d6ffnungszeiten von Restaurants wird stets ein angemessener Kompromiss zwischen dem Ruhebed\u00fcrfnis der Nachbarn und den wirtschaftlichen Interessen des Betreibers angestrebt (E. 4.2). Wie die Augenscheine zeigten, ist die Situation der Blockrand\u00fcberbauung einerseits von einer Mischung verschiedener Wohn- und Gewerbeformen, andererseits von den sie umgebenden Strassen gepr\u00e4gt. Inwiefern diese Situation wie von der Vorinstanz ausgef\u00fchrt f\u00fcr ein Gebiet der Empfindlichkeitsstufe III atypisch sein sollte, ist aufgrund des Augenscheins nicht ersichtlich. Die im angefochtenen Entscheid angeordnete Beschr\u00e4nkung der \u00d6ffnungszeiten der Gastwirtschaft von Sonntag bis Donnerstag bis 20.00 Uhr erweist sich aufgrund der vorliegenden Umst\u00e4nde als unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 4.3 ff.). Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:39:59", "Checksum": "76b53cf52e0ff759d7d4d27dc9eb1c52"}