{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "05.11.2015", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2015-00129_05-11-2015.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=215709&W10_KEY=4467081&nTrefferzeile=97&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "95f455603df35a26f30ed01efdd59953"}, "Num": [" VB.2015.00129"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 15..2.05.1  VB.2015.00129"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 15..2.05.1  VB.2015.00129"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 15..2.05.1  VB.2015.00129"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Heimtaxen | Heimtaxen: Erh\u00f6hung des Pensionspreises aufgrund einer neuen Taxordnung. [Die Vorinstanz wies den Gemeinderat an, einen neuen Einspracheentscheid zu f\u00e4llen, und verpflichtete ihn, der Beschwerdegegnerin bereits bezahlte Betreuungstaxen zur\u00fcckzuerstatten. Aufsichtsrechtlich wies er den Gemeinderat an, die ab dem 1. Januar 2013 tats\u00e4chlich angefallenen Kosten f\u00fcr die Hotellerie im Alterszentrum neu zu berechnen, die Grundtaxen im Sinn der Erw\u00e4gungen und r\u00fcckwirkend per 1. Januar 2013 h\u00f6chstens kostendeckend neu festzusetzen, die neue Taxordnung entsprechend anzupassen und zu viel bezogene Grundtaxen an die Pension\u00e4re zur\u00fcckzuerstatten.] Soweit die Vorinstanz aufsichtsrechtlich entschied, verf\u00fcgte sie selber erstinstanzlich, weshalb dieser Teil des Entscheids nur mittels Rekurs an den Regierungsrat angefochten werden kann; eine Kompetenzattraktion durch das Verwaltungsgericht ist nicht m\u00f6glich (E. 1.2). Eintreten auf die Beschwerde auch mit Bezug auf die R\u00fcckweisung (E. 1.3). Legitimation der beschwerdef\u00fchrenden Gemeinde (E. 1.4). Bei wiederkehrenden Heimtaxen ist vom Regelstreitwert einer einzigen Jahresleistung auszugehen (E. 1.5). Streitgegenstand (E. 2). Bei der Pensionsverf\u00fcgung handelt es sich um eine anfechtbare mitwirkungsbed\u00fcrftige Verf\u00fcgung (E. 3.1). Angesichts der fehlenden Rechtsmittelbelehrung und der konkreten Umst\u00e4nde wurde die Einsprache gegen die Pensionsverf\u00fcgung rechtzeitig erhoben (E. 3.2). Durch die versp\u00e4tete Information betreffend die Erh\u00f6hung der Taxen wurde die Freiheit der Beschwerdegegnerin, sich nach einer anderen Wohnm\u00f6glichkeit umzusehen und allenfalls auf das Pensionsverh\u00e4ltnis zu verzichten, die ihr bei rechtzeitiger Information im November 2012 zugestanden h\u00e4tte, erheblich eingeschr\u00e4nkt. Unter diesen Umst\u00e4nden erscheint es daher gerechtfertigt, die Beschwerdef\u00fchrerin zur R\u00fcckzahlung der f\u00fcr die Monate Januar bis April 2013 bezahlten Betreuungstaxen zu verpflichten (E. 4.3). Abweisung, soweit Eintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:01:23", "Checksum": "8e604911bd14a2883968ad0e247cd284"}