{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "08.10.2015", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2015-00158_08-10-2015.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=215629&W10_KEY=4467088&nTrefferzeile=25&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "55724ee0fd1a3fe1ad5f964b8b687f95"}, "Num": [" VB.2015.00158"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 15..2.08.1  VB.2015.00158"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 15..2.08.1  VB.2015.00158"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 15..2.08.1  VB.2015.00158"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Nichteintreten. Anfechtungsobjekt. \u00d6ffentliche Beschaffungsrecht. Dienstleistungsauftrag. Fahrradverleih. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen  eine Verf\u00fcgung der Stadt Z\u00fcrich, worin festgestellt wird, welche Rangfolge die Auswertung der Angebote ergeben hat und gleichzeitig verf\u00fcgt, dass den Anbietenden diese Rangfolge mittels beschwerdef\u00e4higer Mitteilung zu er\u00f6ffnen sei. Eine solche Mitteiliung beinhaltet zwar eine entsprechende Absichtserkl\u00e4rung, stellt jedoch noch keinen Zuschlagsentscheid dar. Auf die Beschwerde ist mangels eines Anfechtungsobjekts nicht einzutreten (E. 2). Nicht gefolgt werden kann des Weiteren der Klassifizierung des fraglichen Dienstleistungsauftrags und dessen Unterstellung unter das \u00f6ffentliche Beschaffungsrecht. Selbst wenn man im Falle eines Fahrradverleihs von einem \u00f6ffentlichen Interesse im Bereich Umwelt oder allenfalls auch im Bereich Gesundheit ausgeht, erscheint es dennoch fraglich, ob die direkt von den Privaten nachgefragte und \"konsumierte\" Dienstleistung als Erf\u00fcllung einer staatlichen Aufgabe zu werten ist (E. 3).  Nichteintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:42:28", "Checksum": "0fd57fcc614e91bd7e82587fcbee8292"}