{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2015-09-01", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2015-00179_2015-09-01.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=215493&W10_KEY=13823245&nTrefferzeile=12&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "483248c1747520a7a7a80f18249291b7"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2015.00179"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 01.09.2015  VB.2015.00179"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 01.09.2015  VB.2015.00179"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 01.09.2015  VB.2015.00179"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung | Einreise. Scheinehe. Kurzaufenthaltsbewilligung. Die Frage der Scheinehe stellt sich im Allgemeinen erst im Nachhinein, nachdem der betreffende Ausl\u00e4nder eine Zeitlang mit seiner hier anwesenden Ehepartnerin zusammen gelebt hat. Vorliegend hat der ausl\u00e4ndische Verlobte noch gar keine Gelegenheit erhalten, die Absicht der Begr\u00fcndung einer Lebensgemeinschaft durch l\u00e4ngeres Zusammenleben mit seiner Schweizer Verlobten unter Beweis zu stellen. Dies schliesst jedoch nicht aus, dass bereits im Zeitpunkt der erstmaligen Gesuchseinreichung auf eine Scheinehe geschlossen werden darf und die Erteilung einer fremdenpolizeilichen Nachzugsbewilligung von Anbeginn weg zu verweigern ist (E. 2.2). Die vergangenen Ehen des Beschwerdef\u00fchrers wurden nicht gr\u00fcndlich abgekl\u00e4rt und die F\u00fchrung einer Scheinehe wurde damals nicht nachgewiesen bzw. im letzteren Fall nicht thematisiert. Diese vergangenen Ehen und die \u00fcbrigen Indizien reichen nicht aus, um auf eine gegenw\u00e4rtige Scheinehenabsicht zu schliessen (E. 3). Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:37:19", "Checksum": "aa306683a8bf2496ceccfe1184acccc8"}