{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "16.07.2015", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2015-00195_16-07-2015.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=215384&W10_KEY=4467101&nTrefferzeile=21&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "4965fe609ab5cbe7687efc19f3c5d3d4"}, "Num": [" VB.2015.00195"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 15..2.16.0  VB.2015.00195"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 15..2.16.0  VB.2015.00195"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 15..2.16.0  VB.2015.00195"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Submission. Akteneinsicht. Preiskriterium. Lernende. Mit Blick auf das Gesch\u00e4ftsgeheimnis wird in die Konkurrenzofferte, welche die Beschwerdef\u00fchrerin einsehen m\u00f6chte, praxisgem\u00e4ss keine Akteneinsicht gew\u00e4hrt. Diese Regelung kann nicht durch das blosse Einlegen eines Rechtsmittels umgangen werden. Vorliegend sind keine besonderen \u00fcberwiegenden Interessen der Beschwerdef\u00fchrerin im Beschwerdeverfahren ersichtlich, welche eine solche Akteneinsicht ausnahmsweise erforderlich machen w\u00fcrden (E. 3.) Die Beschwerdef\u00fchrerin hat auf der ersten Seite ihres Angebots unter der Rubrik \"Allgemeine Bauabz\u00fcge\" den Prozentsatz von 1,3 % ber\u00fccksichtigt. Richtig w\u00e4re allerdings ein Abzug von nur 0,9 % gewesen. Die Korrektur durch die Beschwerdegegnerin war somit zul\u00e4ssig, da offensichtliche Rechnungs- und Schreibfehler zu berichtigen sind (E. 5). Ebenso war es zul\u00e4ssig, f\u00fcr die Bewertung des Zuschlagskriteriums der Lernenden auf die Gesamtzahl der Mitarbeitenden der Zweigniederlassung und nicht der ganzen Firmengruppe abzustellen. Die Beschwerdef\u00fchrerin hat ihr Angebot durch die Zweigniederlassung eingereicht. Ausserdem h\u00e4tte sich die Bewertung nur marginal ver\u00e4ndert, w\u00e4ren die Zahlen der ganzen Firmengruppe ber\u00fccksichtigt worden (E. 6). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:42:00", "Checksum": "504e053188b73be860c07ce69eaf23d9"}