{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "21.07.2015", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2015-00255_21-07-2015.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=215380&W10_KEY=4467101&nTrefferzeile=18&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "01793849d5bdeae549e470beb50cedc2"}, "Num": [" VB.2015.00255"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 15..2.21.0  VB.2015.00255"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 15..2.21.0  VB.2015.00255"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 15..2.21.0  VB.2015.00255"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Stimmrechtsbeschwerde | [G\u00fcltigkeit einer kommunalen Volksinitiative, mit der verlangt wird, dass die Beh\u00f6rden sich beim Kanton gegen den Bau einer Staatsstrasse einsetzen.] Eine Initiative kann \u00fcber alle Gegenst\u00e4nde eingereicht werden, f\u00fcr deren Beurteilung die Stimmberechtigten zust\u00e4ndig sind (E. 2.2). Kann einer Initiative ein Sinn beigemessen werden, der sie nicht klarerweise als unzul\u00e4ssig erscheinen l\u00e4sst, ist sie als g\u00fcltig zu erkl\u00e4ren und der Volksabstimmung zu unterstellen (E. 2.3). Initiativen, mit welchen die kommunalen Beh\u00f6rden verpflichtet werden sollen, sich beim \u00fcbergeordneten Gemeinwesen f\u00fcr oder gegen den Bau einer Strasse einzusetzen, sind jedenfalls dann zul\u00e4ssig, wenn die Gemeinde durch den Strassenbau betroffen ist und dessen Realisierung Auswirkungen auf die kommunale Vekehrsplanung und allenfalls auf die kommunalen Finanzen hat. Dies trifft hier zu (E. 2.4). Die Initiative hat die Form der allgemeinen Anregung (E. 2.5).  Der Gemeinderat kann durch die Initiative nicht verpflichtet werden, dem Kantonsrat eine Beh\u00f6rdeninitiative einzureichen, weshalb die Initiative in diesem Punkt ung\u00fcltig ist (E. 2.6). Wegen Undurchf\u00fchrbarkeit l\u00e4sst sich eine Initiative nur f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4ren, wenn v\u00f6llig zweifelsfrei ist, dass die Initiative sich unter keinen Umst\u00e4nden verwirklichen l\u00e4sst. Da der Regierungsrat das Projekt noch nicht festgesetzt hat, l\u00e4sst sich das mit der Initiative verfolgte Ziel hier noch verwirklichen (E.2.7). Gutheissung im Sinn der Erw\u00e4gungen."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:42:01", "Checksum": "53952b00128eacfe5ab95829c1e70d88"}