{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "16.07.2015", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2015-00324_16-07-2015.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=215375&W10_KEY=4467101&nTrefferzeile=22&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "99d0e98ccd0c599ff199ab1ca8d86f2a"}, "Num": [" VB.2015.00324"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 15..2.16.0  VB.2015.00324"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 15..2.16.0  VB.2015.00324"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 15..2.16.0  VB.2015.00324"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Erweiterung des Aussenrestaurants: Vorsorgliche Massnahme. Eine nicht bewilligte Nutzungs\u00e4nderung kann im Sinn einer vorsorglichen Massnahme nach \u00a7 6 Satz 1 VRG unter bestimmten Voraussetzungen untersagt werden. Eine solche Massnahme ist darauf gerichtet, wichtige \u00f6ffentliche oder private Interessen vor schweren, nicht wiedergutzumachenden Nachteilen zu sch\u00fctzen (E. 2.2). Die Baubeh\u00f6rde hat die Nutzungs\u00e4nderung nachtr\u00e4glich bewilligt. Damit unterscheidet sich die Sachlage wesentlich von der Situation, in der eine Nutzungs\u00e4nderung festgestellt wurde, jedoch noch keine Beurteilung deren materiellen Rechtm\u00e4ssigkeit erfolgt ist. W\u00e4hrend in solchen F\u00e4llen je nach Umst\u00e4nden gravierende Nachteile f\u00fcr die Nachbarschaft glaubhaft erscheinen k\u00f6nnen, spricht die nachtr\u00e4gliche Erteilung der Bewilligung gegen das Vorliegen schwerwiegender Immissionen. Es ist denn auch nicht ersichtlich, dass der Beschwerdegegnerin bzw. den Bewohnern ihrer Liegenschaft durch den Betrieb des erweiterten Aussenrestaurants ein schwerer Nachteil erwachsen w\u00fcrde (E. 2.3). Gutheissung und Aufhebung der angefochtenen Massnahme."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:42:00", "Checksum": "fa9936dd58303ee14ac581dc87fb5c2b"}