{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "17.12.2015", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2015-00333_17-12-2015.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=215883&W10_KEY=4467081&nTrefferzeile=10&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "1c1399ee56a66a393fd9aaa6239a2f51"}, "Num": [" VB.2015.00333"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 15..2.17.1  VB.2015.00333"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 15..2.17.1  VB.2015.00333"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 15..2.17.1  VB.2015.00333"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Wiederherstellungsbefehl | Entscheiddispositiv. Rechtskraft von Erw\u00e4gungen. Treu und Glauben. Rechtsmittelfrist. Bewilligungspflicht. Lagerplatz. Auch Erw\u00e4gungen eines Entscheids k\u00f6nnen in Rechtskraft erwachsen, wenn das Dispositiv ausdr\u00fccklich oder dem Sinn nach auf sie verweist bzw. wenn der Sinn des ganzen Entscheids auf sie verweist (E. 2.2). Aus den Erw\u00e4gungen des vorliegenden Entscheids ergibt sich klar, dass die Aufforderung zur Einreichung eines Baugesuchs einzig deshalb auf die Metallgestelle beschr\u00e4nkt worden ist, weil das \u00fcbrige Holzlager von der Baubeh\u00f6rde nicht als bewilligungspflichtig qualifiziert wurde. Somit sind diese Erw\u00e4gungen in Rechtskraft erwachsen (E. 2.4). Da der Beschwerdef\u00fchrer den Entscheid nicht fristgerecht angefochten hat, ist die Vorinstanz zu Recht auf seine R\u00fcgen nicht eingetreten. Der Inhalt der in Rechtskraft erwachsenen Erw\u00e4gungen ist des Weiteren nicht unklar bzw. stimmt mit den Beanstandungen des Beschwerdef\u00fchrers \u00fcberein. Nur leicht divergierende Formulierungen in der Rekurs- bzw. Beschwerdeschrift und im Entscheid k\u00f6nnen keine rechtlich relevante Unterscheidung verursachen. Dies erschiene unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben als unzul\u00e4ssig bzw. als \u00fcberspitzt formalistisch (E. 3.4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:43:02", "Checksum": "ee3443de09c45842dbf377a753451e45"}