{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2016-01-21", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2015-00346_2016-01-21.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=215973&W10_KEY=13823242&nTrefferzeile=9&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "c3f18a20d44b27a0090446c52006b846"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2015.00346"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 21.01.2016  VB.2015.00346"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 21.01.2016  VB.2015.00346"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 21.01.2016  VB.2015.00346"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Ersatz der bisherigen Sichtschutzw\u00e4nde mit regendichtem Dach sowie Anbau eines gedeckten Sitzplatzes und eines Ger\u00e4teschuppens ohne Bewilligung: Ungen\u00fcgende Einordnung; Wiederherstellung des rechtm\u00e4ssigen Zustands. Das Baurekursgericht best\u00e4tigte zu Recht den Entscheid der Baubeh\u00f6rde, wonach die umstrittenen Bauten weder f\u00fcr sich noch hinsichtlich der baulichen Umgebung eine befriedigende Gesamtwirkung im Sinn von \u00a7 238 Abs. 1 PBG erreichen (E. 3). Die streitbetroffenen Holzbauten auf der Terrasse k\u00f6nnen ohne Weiteres und mit vertretbarem Aufwand zur\u00fcckgebaut werden. Das \u00f6ffentliche Interesse an der Einhaltung der \u00c4sthetikgeneralklausel \u00fcberwiegt die privaten Interessen am Erhalt der Bauten klar (E. 4.3). Die angesetzte Beseitigungsfrist von drei Monaten entspricht der Zeitspanne, welche sich in der Praxis herausgebildet hat und \u00fcblicherweise angeordnet wird (E. 4.4). Bestehen \u2013 wie hier \u2013 ausreichend Anhaltspunkte f\u00fcr das Vorliegen eines bewilligungspflichtigen Sachverhalts, kann auf ein nachtr\u00e4gliches Baubewilligungsverfahren nicht verzichten werden. Denn auch eine Befreiung von der Bewilligungspflicht entbindet nicht von der Pflicht, die Vorschriften des materiellen Rechts einzuhalten (\u00a7 2 Abs. 2 BVV). Dabei ist die Bewilligungsf\u00e4higkeit f\u00fcr s\u00e4mtliche ohne Bewilligung erstellten Bauten zu pr\u00fcfen. Sind \u2013 wie hier \u2013 mehrere Bauteile zu \u00fcberpr\u00fcfen, ist f\u00fcr die Wahl der richtigen Verfahrensart auf alle zusammen abzustellen (E. 5.2 und 5.3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:40:35", "Checksum": "1eb936d87651c7b6dedcd1348f3f7f2d"}