{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "30.07.2015", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2015-00365_30-07-2015.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=215414&W10_KEY=4467101&nTrefferzeile=10&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "5d98e87670ef43d2a5a447333bd8e6e1"}, "Num": [" VB.2015.00365"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 15..2.30.0  VB.2015.00365"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 15..2.30.0  VB.2015.00365"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 15..2.30.0  VB.2015.00365"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Vergabe eines Engineered Materials Arresting Systems (EMAS) f\u00fcr die Flughafenpiste 28: Eignung der Zuschlagsempf\u00e4ngerin. Die Zulassung des Angebots der Zuschlagsempf\u00e4ngerin erweist sich, unter Ber\u00fccksichtigung, dass vorliegend weder sie noch die Beschwerdef\u00fchrerin die streitbetroffene Teilnahmebedingung vollumf\u00e4nglich bzw. klar erf\u00fcllen, als rechtsbest\u00e4ndig und ist mit dem Gleichbehandlungsgebot zu vereinbaren (E. 3.5). Der Ausschluss wegen Nichteinhaltung der betreffenden Teilnahmebedingung w\u00e4re unter den vorliegenden Umst\u00e4nden mit dem Gebot der Gew\u00e4hrung eines wirksamen Wettbewerbs nicht vereinbar gewesen (E. 3.4).  Die einschl\u00e4gige Erfahrung der Anbietenden ist ein sachliches Kriterium zur Beurteilung der Qualit\u00e4t ihrer Leistungen. Der n\u00f6tige Auftrags- und Leistungsbezug ist regelm\u00e4ssig gegeben, wenn die geforderten Referenzprojekte in Umfang und Anforderungen mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind (E. 4.1). Die positive Beurteilung der Referenzobjekte ist vorliegend nicht zu beanstanden; dies gilt auch f\u00fcr die Beurteilung der Schl\u00fcsselpersonen (E. 4.2 und 4.3). Die Vergabebeh\u00f6rde hat durch die unklare Formulierung der Ausschreibungsunterlagen das vorliegende Beschwerdeverfahren verursacht. Es rechtfertigt sich daher, ihr nach dem Verursacherprinzip die Gerichtskosten teilweise aufzuerlegen. Eine Parteientsch\u00e4digung bleibt ihr aus demselben Grund - trotz ihres Obsiegens in der Sache - versagt (E. 9). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:42:04", "Checksum": "514a23079bc2e2b78901b410c05b79ed"}