{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2015-11-04", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2015-00371_2015-11-04.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=215702&W10_KEY=13823244&nTrefferzeile=34&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "d38150289a9fb05ad72b723fd13fe691"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2015.00371"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 04.11.2015  VB.2015.00371"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 04.11.2015  VB.2015.00371"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 04.11.2015  VB.2015.00371"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Genehmigung der Jahresrechnung 2013 | [Mit Beschluss vom 19. November 2014 wies der Beschwerdegegner den Beschwerdef\u00fchrer aufsichtsrechtlich an, in der Jahresrechnung 2013 entsprechend den Vorgaben der Direktion der Justiz und des Innern R\u00fcckstellungen f\u00fcr die vom ihm geschuldeten Beitr\u00e4ge an die Sanierung der BVK zu bilden.] Zust\u00e4ndigkeit des Gerichts, Anfechtungsobjekt und Beschwerdelegitimation des Beschwerdef\u00fchrers (E. 1). Zust\u00e4ndigkeit der Kammer (E. 2). Der Beschwerdef\u00fchrer kann sich nicht auf den verfassungsrechtlichen Geh\u00f6rsanspruch berufen; eine Verletzung von Verfahrensrechten des Beschwerdef\u00fchrers liegt nicht vor (E. 3). Beim Beschwerdef\u00fchrer handelt es sich um einen Zweckverband im Sinn von Art. 92 KV. Als solcher f\u00fchrt er einen eigenen Haushalt, welcher nach den gleichen Grunds\u00e4tzen aufgebaut ist wie derjenige der Gemeinden des Kantons. Im Rahmen der Vorschriften des Gemeindehaushalts ist er daher - wenn auch mit Einschr\u00e4nkungen - grunds\u00e4tzlich zur Bildung von R\u00fcckstellungen verpflichtet (E. 4.2). Gem\u00e4ss dem f\u00fcr das Rechnungswesen und die Rechnungslegung der Gemeinden und damit auch der Zweckverb\u00e4nde des Kantons Z\u00fcrich massgebenden Harmonisierten Rechnungsmodell sind R\u00fcckstellungen zu bilden f\u00fcr s\u00e4mtliche in ihrer H\u00f6he betragsm\u00e4ssig noch nicht genau bekannte Verpflichtungen f\u00fcr bereits erbrachte Lieferungen und Leistungen. Vorausgesetzt werden mit anderen Worten rechtlich bestehende Verpflichtungen, bez\u00fcglich welcher einzig ihre (k\u00fcnftige) F\u00e4lligkeit und/oder ihre H\u00f6he betreffend eine Unsicherheit besteht. Diese (echten) R\u00fcckstellungen sind abzugrenzen von den sogenannten unechten R\u00fcckstellungen f\u00fcr Verpflichtungen aus Lieferungen und Leistungen, welche erst k\u00fcnftig, das heisst in einer sp\u00e4teren Rechnungsperiode entstehen. Die Bildung unechter R\u00fcckstellungen ist den Gemeinden und Zweckverb\u00e4nden aus kreditrechtlichen Gr\u00fcnden und insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Vergleichbarkeit der Rechnungsergebnisse des Gemeinwesens (Harmonisierungsziel) untersagt. Die im Rechnungsjahr 2013bestehende Verpflichtung des Beschwerdef\u00fchrers zur Leistung von Sanierungsbeitr\u00e4gen erforderte nach den massgeblichen Rechnungslegungsgrunds\u00e4tzen die Bildung von R\u00fcckstellungen zulasten der Jahresrechnung 2013. Es handelte sich um eine feststehende kurzfristige Verpflichtung, deren Ber\u00fccksichtigung zur Feststellung des Aufwands oder der Ausgaben am Ende der Rechnungsperiode notwendig gewesen w\u00e4re. Der Beschwerdef\u00fchrer h\u00e4tte in der Jahresrechnung 2013 entsprechende R\u00fcckstellungen vornehmen m\u00fcssen (E. 4.3).\rNicht zu beanstanden ist schliesslich auch die aufsichtsrechtliche Anweisung des Beschwerdegegners an den Beschwerdef\u00fchrer, den Kurzbericht der finanztechnischen Pr\u00fcfstelle in die Jahresrechnung 2013 zu integrieren (E. 4.4).\r\rAbweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:38:31", "Checksum": "be535ac3f7a724556d9e498dc8f4d0d7"}