{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "11.11.2015", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2015-00381_11-11-2015.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=215733&W10_KEY=4467081&nTrefferzeile=85&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "9bef2282b5525700da879478198be7af"}, "Num": [" VB.2015.00381"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 15..2.11.1  VB.2015.00381"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 15..2.11.1  VB.2015.00381"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 15..2.11.1  VB.2015.00381"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Einb\u00fcrgerung | [Ablehnung einer Einb\u00fcrgerung.] Im Zusammenhang mit den Kenntnissen in Staatskunde einer einb\u00fcrgerungswilligen Person (\u00a7 21a lit. d B\u00fcV) existiert - anders als im Zusammenhang mit der Pr\u00fcfung der Sprachkenntnisse - kein im eigentlichen Sinn standardisierter Test. Die Gemeinde kann die Pr\u00fcfung des entsprechenden Wissens nach eigenen Vorstellungen regeln, sofern sich das gew\u00e4hlte Verfahren zur \u00dcberpr\u00fcfung der in Frage stehenden Voraussetzung eignet. Die Ausgestaltung des Verfahrens liegt insoweit in der Kompetenz der Gemeinden. Die Durchf\u00fchrung eines f\u00f6rmlichen bzw. schriftlichen Tests ist ihnen nicht vorgeschrieben (E. 4.3.2). Die seitens des Beschwerdegegners im Rahmen eines Gespr\u00e4chs gestellten Fragen sind zur \u00dcberpr\u00fcfung der Kenntnisse in Staatskunde geeignet und somit zul\u00e4ssig. Als in einem gewissen Mass standardisiert erweist sich der Test vorliegend insofern, als bei s\u00e4mtlichen Einb\u00fcrgerungsgespr\u00e4chen stets Fragen aus demselben Katalog gestellt werden (E. 4.3.3). Dem Beschwerdef\u00fchrer war dieser Fragenkatalog aus einem fr\u00fcheren Verfahren bekannt bzw. zug\u00e4nglich und er h\u00e4tte sich somit gezielt auf diese Fragen vorbereiten k\u00f6nnen (E. 4.3.4). Insgesamt zeigt sich an seinen Antworten, dass er nicht \u00fcber ein hinreichendes Wissen \u00fcber bzw. Verst\u00e4ndnis f\u00fcr Aufbau und Funktionsweise des Staates sowie insbesondere auch der jeweiliegen Mitbestimmungsrechte der Einzelnen verf\u00fcgt, sodass der Schluss des Beschwerdegegners, der Beschwerdef\u00fchrer sei nicht hinreichend integriert, nicht zu beanstanden ist (E. 4.3.5). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:01:43", "Checksum": "74df6719505e92913001ade67588de7b"}