{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "21.04.2016", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2015-00382_21-04-2016.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=216231&W10_KEY=4467079&nTrefferzeile=60&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "e0ca3e37ea048cbf5a7f4e7218984966"}, "Num": [" VB.2015.00382"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 16..2.21.0  VB.2015.00382"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 16..2.21.0  VB.2015.00382"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 16..2.21.0  VB.2015.00382"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Neubau; Dachaufbaute; Dachform; Schr\u00e4gdach; Geb\u00e4udeh\u00f6he. Strittig ist im Wesentlichen, ob es sich bei der geplanten Dachkonstruktion um eine Dachaufbaute handelt oder nicht. Der Neubau weist gem\u00e4ss den Pl\u00e4nen einen mehrfach versetzten Grundriss auf und besteht aus zwei mit Satteld\u00e4chern versehenen gr\u00f6sseren Geb\u00e4udeteilen und einem dazwischenliegenden, mit Flachdach als begehbare Terrasse ausgestatteten kleineren Geb\u00e4udeteil. Die maximal zul\u00e4ssige Geb\u00e4udeh\u00f6he betr\u00e4gt 10,50 Meter und es sind nur Satteld\u00e4cher zul\u00e4ssig. Die nord\u00f6stliche Ecke des n\u00f6rdlichen, mit einem Satteldach versehenen Geb\u00e4udeteils weist eine H\u00f6he von 11,92 Metern auf. Dachaufbauten treten meist als Lukarnen oder \u00c4hnliches in Erscheinung und durchstossen die Dachfl\u00e4che nach aussen hin. Die zu beurteilende Dachkonstruktion ist nicht nur auf der Traufseite fassadenb\u00fcndig und bis zur Geb\u00e4udeecke der betreffenden Traufsseite ger\u00fcckt, sondern ist auch auf der Giebelseite fassadenb\u00fcndig. Damit kann nicht mehr von einer Dachaufbaute die Rede sein, die zumindest bei Schr\u00e4gd\u00e4chern im Regelfall unterhalb des Firstes enden. Die streitbetroffene Dachkonstruktion ist damit nicht mehr als Dachaufbaute, sondern als besondere Dachform zu qualifizieren, und der geplante Neubau \u00fcberschreitet folglich die gesetzlich zul\u00e4ssige Geb\u00e4udeh\u00f6he. Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:43:39", "Checksum": "0195c2004104122e8e03e61556fe5f97"}