{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "07.04.2016", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2015-00394_07-04-2016.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=216193&W10_KEY=4467079&nTrefferzeile=72&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "5b74b7540a17d7e7cf47ef7dfe531e03"}, "Num": [" VB.2015.00394"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 16..2.07.0  VB.2015.00394"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 16..2.07.0  VB.2015.00394"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 16..2.07.0  VB.2015.00394"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Nachbarbeschwerde gegen Bewilligung einer Aussenwirtschaft im Innenhof: Zumutbarkeit der prognostizierten L\u00e4rmbelastung. Die durch die neue Anlage allein erzeugten L\u00e4rmimmissionen m\u00fcssen die Planungs- bzw. Belastungsgrenzwerte der massgebenden Empfindlichkeitsstufe einhalten (Art. 25 Abs. 1 USG und Art. 7 Abs. 1 lit. b LSV). Da solche Werte in den Anh\u00e4ngen zur L\u00e4rmschutzverordnung f\u00fcr Aussenwirtschaften nicht verankert wurden, m\u00fcssen die Immissionsgrenzwerte so festgelegt werden, dass nach dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung Immissionen unterhalb dieser Werte die Bev\u00f6lkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich st\u00f6ren. Dazu ist eine Einzelfallbeurteilung notwendig, wobei hier der Charakter des L\u00e4rms, dessen H\u00e4ufigkeit, der Zeitpunkt sowie die L\u00e4rmempfindlichkeit und -vorbelastung zu ber\u00fccksichtigen sind. Dabei d\u00fcrfen fachlich abgest\u00fctzte, private Richtlinien wie der Circle Bruit herangezogen werden, doch handelt es sich bei den darin genannten Werten um Richt- und nicht um Grenzwerte, welche nicht strikte anzuwenden sind, sondern im Rahmen der Einzelfallbeurteilung als Entscheidungshilfe dienen (E. 2.2 f. und 3.2). Das Gutachten, welches beim offenen Fenster der direkt \u00fcber den Sitzpl\u00e4tzen liegenden Wohnung L\u00e4rmimmissionen von 66 dB(A) prognostizierte, wurde von der Vorinstanz zu Recht als nachvollziehbar beurteilt. Die geltend gemachten Erh\u00f6hungen dieses Werts erweisen sich als nicht gerechtfertigt (E. 2.4 f.). Unabh\u00e4ngig von der Einhaltung der Planungswerte m\u00fcssen L\u00e4rmimmissionen so weit begrenzt werden, als dies technisch und betrieblich m\u00f6glich sowie wirtschaftlich tragbar ist. Bei der Festlegung der \u00d6ffnungszeiten von Aussenwirtschaften wird stets ein angemessener Kompromiss zwischen dem Ruhebed\u00fcrfnis der Nachbarn und den wirtschaftlichen Interessen des Betreibers angestrebt (E. 3.1). Die Vorinstanz stellte an ihrem Lokaltermin aufgrund der Vielzahl von Bar-, Restaurant- und Unterhaltungsangeboten auch im Innenhof eine bereits erh\u00f6hteL\u00e4rmbelastung fest. Die geplanten Aussensitzpl\u00e4tze erg\u00e4nzen daher lediglich, was in der nahen Umgebung bereits gelebt wird (E. 3.4 f.). Hinzu kommt, dass der Aussenbereich des Lokals nur an warmen und regenfreien Tagen sinnvoll genutzt werden kann und Restaurants abends zu Wochenbeginn weniger frequentiert werden als gegen das Ende der Woche. Dem Ruhebed\u00fcrfnis der Anwohner in den sommerlichen Abend- und Nachtstunden wird durch die Beschr\u00e4nkung der \u00d6ffnungszeiten auf 22.00 Uhr zureichend Rechnung getragen. Indem die Baubeh\u00f6rde l\u00e4rmige Aufr\u00e4um- und Reinigungsarbeiten nach 19.00 Uhr sowie den Betrieb von Lautsprecher- und Verst\u00e4rkeranlagen im Freien untersagt hat, wird die L\u00e4rmbelastung zus\u00e4tzlich reduziert. Zudem k\u00f6nnen bei Vorliegen berechtigter L\u00e4rmklagen die \u00d6ffnungszeiten durch die Bausektion reduziert werden. Weitere Einschr\u00e4nkungen und Massnahmen sind nicht erforderlich (E. 3.6 f.).\r\rAbweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:43:35", "Checksum": "6e82e233d8facd8cf5bfe2dd897e9590"}