{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2016-01-05", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2015-00417_2016-01-05.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=215924&W10_KEY=13823242&nTrefferzeile=30&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "e45830646154ebd91b7d09bace1a89b8"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2015.00417"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 05.01.2016  VB.2015.00417"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 05.01.2016  VB.2015.00417"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 05.01.2016  VB.2015.00417"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: Reduktion der Wohnkosten bei Untermiete ohne eigenes Zimmer. Die Sozialbeh\u00f6rde k\u00fcrzte der Beschwerdef\u00fchrerin in ihrem Sozialhilfe-Budget die Wohnkosten um rund einen Drittel, nachdem anl\u00e4sslich einer Besichtigung der 2,5-Zimmerwohnung, in welcher die Beschwerdef\u00fchrerin als Untermieterin lebt, festgestellt wurde, dass der Beschwerdef\u00fchrerin kein eigenes Zimmer zur Verf\u00fcgung steht und sie auf dem Sofa im Wohnzimmer n\u00e4chtigt. Der gem\u00e4ss Untermietvertrag geschuldete h\u00e4lftige Betrag der Gesamtmiete wurde folglich als zu hoch befunden und reduziert, wogegen sich die Beschwerdef\u00fchrerin wehrt. Sie macht geltend, die Mitbewohnerin sei oft abwesend, sodass ihr die gesamte Wohnung zur Verf\u00fcgung st\u00fcnde. Diese Wohnsituation kann nicht mit einer typischen Wohngemeinschaft verglichen werden, in der jedem Mitbewohner ein eigenes Zimmer zur Verf\u00fcgung steht. Die Sozialbeh\u00f6rde st\u00fctzte die Reduktion der \u00fcbernommenen Mietkosten auf sachliche Kriterien wie die anteilsm\u00e4ssige Aufteilung und den effektiven Gebrauch der Wohnung, weshalb ihre Ermessensaus\u00fcbung innerhalb des gegebenen Spielraums nicht zu beanstanden ist (E. 4.1-2).  Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:40:08", "Checksum": "319561c341e8d641edb18ee629964aca"}