{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2015-08-28", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2015-00420_2015-08-28.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=215468&W10_KEY=13823245&nTrefferzeile=19&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "8f2909f91bb7e1c1bd6db17d45f92e2d"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2015.00420"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 28.08.2015  VB.2015.00420"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 28.08.2015  VB.2015.00420"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 28.08.2015  VB.2015.00420"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Urlaub | Strafvollzug: Abweisung eines Urlaubsgesuchs wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr. Rechtliche Grundlagen zur Urlaubsgew\u00e4hrung (E. 2).  Die Vorinstanz kam zu Recht zum Schluss, dass dem Beschwerdef\u00fchrer aufgrund bestehender Wiederholungs- bzw. Fluchtgefahr kein Urlaub zu gew\u00e4hren sei. Die R\u00fcckfallgefahr beim Beschwerdef\u00fchrer st\u00fctzt sich auf bisherige bedingte Entlassungen sowie gew\u00e4hrte Urlaube, welche dazu f\u00fchrten, dass er erneut delinquierte bzw. sich ins Ausland absetzte und dort delinquierte. Zudem fl\u00fcchtete der Beschwerdef\u00fchrer bereits einmal ins Ausland. Auch wenn sich die Verh\u00e4ltnisse heute dahingehend ver\u00e4ndert haben, dass sich seine Frau nunmehr nicht mehr im Ausland, sondern hier in der Schweiz befindet, besitzt der Beschwerdef\u00fchrer dennoch eine Eigentumswohnung im Ausland. Zudem ist aufgrund der beschr\u00e4nkten beruflichen Perspektiven des Beschwerdef\u00fchrers als auch des geringen Einkommens seiner Frau eine grosse Wahrscheinlichkeit nicht auszuschliessen, dass er bei einem weiteren finanziellen Engpass \u2013 was auch schon in der Vergangenheit Anlass zur Delinquenz bot \u2013 erneut delinquieren wird (E. 4). Abweisung. Gew\u00e4hrung UP."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:37:11", "Checksum": "959bdfe4dd61967d2aaabca372443b33"}