{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "16.09.2015", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2015-00475_16-09-2015.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=215547&W10_KEY=4467088&nTrefferzeile=63&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "69f667236f4951509def17785940d6fe"}, "Num": [" VB.2015.00475"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 15..2.16.0  VB.2015.00475"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 15..2.16.0  VB.2015.00475"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 15..2.16.0  VB.2015.00475"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ersatzwahl an das Bezirksgericht Uster (Stimmrechtsbeschwerde) | [Der Beschwerdef\u00fchrer reichte einen Wahlvorschlag f\u00fcr die Wahl an ein Bezirksgericht ein, ohne in einer Gemeinde im Kanton Z\u00fcrich angemeldet zu sein. Dies holte er erst nach Ablauf der zweiten Frist f\u00fcr die Einreichung von Wahlvorschl\u00e4gen nach. Der Bezirksrat erkl\u00e4rte den Wahlvorschlag daraufhin f\u00fcr ung\u00fcltig.] Als Mitglied eines Bezirksgerichts ist w\u00e4hlbar, wer politischen Wohnsitz im Kanton Z\u00fcrich hat. Der politische Wohnsitz befindet sich in derjenigen Gemeinde, in welcher der Stimmberechtigte wohnt und angemeldet ist (E. 2.1). Der Beschwerdef\u00fchrer war bei Ablauf der zweiten Frist gem\u00e4ss \u00a7 53 Abs. 1 GPR in keiner politischen Gemeinde des Kantons Z\u00fcrich angemeldet (E. 2.2). Wahlvorschl\u00e4ge k\u00f6nnen innert einer Frist von 40 Tagen eingereicht werden; erweisen sich diese Wahlvorschl\u00e4ge als mangelhaft, k\u00f6nnen sie innert einer Frist von vier Tagen verbessert werden. Anschliessend wird eine zweite Frist von sieben Tagen angesetzt, innert der Wahlvorschl\u00e4ge zur\u00fcckgezogen oder neue Wahlvorschl\u00e4ge einereicht werden k\u00f6nnen. Nach dem Wortlaut des Gesetzes und dem klaren Willen des Gesetzgebers k\u00f6nnen mangelhafte Wahlvorschl\u00e4ge, die erst innert dieser zweiten Frist eingegangen sind, nicht mehr verbessert werden (E. 2.3). Ein fehlender politischer Wohnsitz kann nicht dadurch geheilt werden, dass ein Kandidat sich nach Ablauf der Frist r\u00fcckwirkend auf ein Datum w\u00e4hrend der Frist in einer politischen Gemeinde des Kantons Z\u00fcrich anmeldet (E. 2.4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:42:13", "Checksum": "ff2d03c07b0e0b649dbec1b6c3ac3a71"}