{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2016-02-02", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2015-00481_2016-02-02.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=216007&W10_KEY=13823241&nTrefferzeile=87&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "d3de3bff4c60a7f6e0a3dffdbf0ef5b3"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2015.00481"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 02.02.2016  VB.2015.00481"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 02.02.2016  VB.2015.00481"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 02.02.2016  VB.2015.00481"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Jugendhilfe | Jugendhilfe: Gesuch um Ausrichtung kommunaler familienerg\u00e4nzender Kinderbetreuungsbeitr\u00e4ge. Der Beschwerdef\u00fchrerin wurden von der Gemeinde gest\u00fctzt auf ein kommunales Reglement \u00fcber die Ausrichtung von Gemeindebeitr\u00e4gen an die familienerg\u00e4nzende Kinderbetreuung Gemeindebeitr\u00e4ge f\u00fcr die Betreuung ihres Sohnes zugesprochen, welche jedoch erst nach Vorlage der jeweiligen Krippenrechnungen, welche der Gemeinde laufend einzureichen seien, ausbezahlt w\u00fcrden. Die Beschwerdef\u00fchrerin ersuchte rund neun Monate nach ihrem Wegzug aus der Gemeinde um die Auszahlung von Gemeindebeitr\u00e4gen f\u00fcr einen bereits fast ein Jahr zur\u00fcckliegenden Zeitraum. Die Gemeinde erachtete dieses Gesuch als nicht fristgerecht im Sinn ihres Reglements und wies das Gesuch ab. Das auf das KJHG gest\u00fctzte kommunale Reglement definiert die fristgerechte Einreichung von Unterlagen nicht n\u00e4her (E. 4.1). Bei der Auslegung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs der nicht fristgerechten Einreichung ist der Beh\u00f6rde ein gewisser Beurteilungsspielraum einzur\u00e4umen (E. 4.2). Sp\u00e4ter ausgerichtete Krippenbeitr\u00e4ge verfehlten ihren Zweck, wenn die finanzielle Entlastung der Eltern nicht in dem Zeitpunkt erfolgte, in welchem die effektive Zahlung der Betreuungskosten zu erfolgen hat (E. 4.3). In Analogie zum Sozialhilferecht k\u00f6nnen sie nicht f\u00fcr einen l\u00e4ngst \u00fcberwundenen Zeitraum ausgerichtet werden, sondern nach dem Bedarfsdeckungsprinzip nur f\u00fcr die Gegenwart und, sofern die Notlage anh\u00e4lt, f\u00fcr die Zukunft (E. 4.4). Es ist vorliegend aufgrund des der Gemeinde zustehenden Ermessens nicht zu beanstanden, wenn diese das Gesuch als zu sp\u00e4t gestellt beurteilte (E. 4.5). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:38:39", "Checksum": "2ce76598edd44928cadb0eeeb0796052"}