{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2015-10-28", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2015-00580_2015-10-28.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=215673&W10_KEY=13823244&nTrefferzeile=38&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "4feb50d6c152c15766c89e05015504ce"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2015.00580"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 28.10.2015  VB.2015.00580"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 28.10.2015  VB.2015.00580"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 28.10.2015  VB.2015.00580"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: Wirtschaftliche Hilfe w\u00e4hrend des Rekursverfahrens in Form einer vorsorglichen Massnahme. Sozialhilferechtliche Grundlagen (E. 2). Vorsorgliche Massnahmen (E. 3). Die Beschwerdef\u00fchrerin wehrt sich gegen die vorsorgliche Massnahme der Vorinstanz, wonach sie dem Beschwerdegegner f\u00fcr die Dauer des Rekursverfahrens wirtschaftliche Hilfe auszurichten hat, nachdem sie den Anspruch des Beschwerdegegners auf wirtschaftliche Hilfe aufgrund des Subsidiarit\u00e4tsgrundsatzes verneinte, was Letzterer anfocht. Die Sozialbeh\u00f6rde machte geltend, der Beschwerdegegner k\u00f6nne bei einem Taglohnprogramm ein seinen Lebensunterhalt deckendes Einkommen erzielen. Da die effektiv m\u00f6glichen Arbeitstage im Taglohnprogramm jedoch ungewiss sind und der Beschwerdegegner an Tagen, an welchen er Termine im Rahmen seiner Stellensuche wahrzunehmen hat, kein Einkommen erzielen kann, ist ihm w\u00e4hrend des Rekursverfahrens wirtschaftliche Hilfe auszurichten. Die Teilnahme an einem Arbeitsprogramm im Rahmen der Sozialhilfe hat in der Regel mittels einer Weisung oder Auflage zu erfolgen. Der Sozialbeh\u00f6rde steht es frei, entsprechend vorzugehen. Die vollst\u00e4ndige Ablehnung der wirtschaftlichen Hilfe l\u00e4sst sich damit jedoch nicht begr\u00fcnden (E. 5). Abweisung der Beschwerde. Gegenstandslosigkeit UP-Gesuch. Gew\u00e4hrung URB."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:38:26", "Checksum": "6320f9baeab7d67b8f1aca8b275d9a40"}