{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "24.02.2016", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2015-00623_24-02-2016.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=216070&W10_KEY=4467080&nTrefferzeile=34&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "5d93880b439288455c10b874e8177787"}, "Num": [" VB.2015.00623"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 16..2.24.0  VB.2015.00623"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 16..2.24.0  VB.2015.00623"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 16..2.24.0  VB.2015.00623"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "\u00dcberf\u00fchrung eines Darlehens in das Verwaltungsverm\u00f6gen | [Die Beschwerdef\u00fchrerin ist an einer Genossenschaft zu rund 80 % beteiligt, deren Zweck die Erstellung einer Altersinfrastruktur f\u00fcr die Gemeinde ist. Das Gemeindeamt verpflichtete sie, ein dieser Genossenschaft gew\u00e4hrtes Darlehen mit einer Laufdauer von vier Jahren und einem Zins von 0.75 % als Verwaltungsverm\u00f6gen zu verbuchen.] Das Finanzverm\u00f6gen besteht aus jenen Verm\u00f6genswerten, die ohne Beeintr\u00e4chtigung einer \u00f6ffentlichen Aufgabenerf\u00fcllung ver\u00e4ussert werden k\u00f6nnen, wohingegen das Verwaltungsverm\u00f6gen diejenigen Verm\u00f6genswerte umfasst, die unmittelbar der \u00f6ffentlichen Aufgabenerf\u00fcllung dienen (E. 3.2). Wird einem eine \u00f6ffentliche Aufgabe Erf\u00fcllenden  ein Darlehen gew\u00e4hrt, ist die Zuordnung zum Finanz- oder Verwaltungsverm\u00f6gen aufgrund der gesamten Umst\u00e4nde des Einzelfalls vorzunehmen. Dabei ist neben der Interessenlage des Gemeinwesens insbesondere zu ber\u00fccksichtigen, ob das Darlehen zu marktkonformen Konditionen gew\u00e4hrt wurde (E. 3.3). Vorliegend steht aufgrund der vereinbarten Konditionen (Zins, Laufdauer, Ausfallwahrscheinlichkeit) und der Verm\u00f6genslage der Gemeinde (Nettoverm\u00f6gen und hohe Liquidit\u00e4t) der Anlagezweck im Vordergrund; das Darlehen ist deshalb als Finanzverm\u00f6gen zu qualifizieren (E. 3.4). Gutheissung. Abweichende Meinung einer Kammerminderheit."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:43:21", "Checksum": "0b1721572893e9bc294404dfcda8bc58"}