{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "21.01.2016", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2015-00629_21-01-2016.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=215972&W10_KEY=4467080&nTrefferzeile=82&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "ac5982abd23805c09d84b64922da47f4"}, "Num": [" VB.2015.00629"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 16..2.21.0  VB.2015.00629"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 16..2.21.0  VB.2015.00629"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 16..2.21.0  VB.2015.00629"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "bedingte Entlassung nach Art. 86 StGB | Bedingte Entlassung nach Art. 86 StGB. Angesichts der Aussagen des Beschwerdef\u00fchrers kann nicht von einer gereiften Einsicht gesprochen werden. Auch gem\u00e4ss Vollzugsbericht soll bisher keine Tataufarbeitung stattgefunden haben. Positiv zu werten ist jedoch, dass der Beschwerdef\u00fchrer regelm\u00e4ssig Zahlungen auf das Opferhilfekonto leistet (E. 4.3). Bei der Beurteilung der Legalprognose sind in der Praxis Prognoseinstrumente von grosser Bedeutung. Die individuelle Gef\u00e4hrlichkeitsprognose soll jedoch nicht allein oder \u00fcberwiegend anhand von formalisierten Prognoseinstrumenten beurteilt werden. Vielmehr bedarf es zus\u00e4tzlich einer differenzierten Einzelfallanalyse durch einen Sachverst\u00e4ndigen. Dass die Delikte, wegen welchen der Beschwerdef\u00fchrer verurteilt wurde, im Prognoseinstrument FOTRES unter andere Zielgruppendelikte zu subsumieren sind, f\u00fchrt nicht zwangsl\u00e4ufig zu dessen Fehlerhaftigkeit, da die Fallgruppen aus forensischer Sicht gew\u00fcrdigt werden (E. 4.4.3). Die konkreten Zukunftsvorstellungen des Beschwerdef\u00fchrers sind zwar positiv zu werten, doch werden diese dadurch relativiert, dass er in ein Umfeld zur\u00fcckzukehren beabsichtigt, welches bisher von seinen finanziellen Ertr\u00e4gen aus den Delikten profitierte (E. 4.8). Demzufolge ist nicht zu beanstanden, dass die Vorinstanz die fehlende Tataufarbeitung prognoserelevant erachtete und sie insofern negativ w\u00fcrdigte. Es ist weiterhin von einer belasteten Legalprognose auszugehen (E. 4.10). Abweisung. Gew\u00e4hrung UP/URV."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:01:15", "Checksum": "5811f2f67909e5b6ba99c37bd958be8a"}