{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2016-04-26", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2015-00638_2016-04-26.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=216249&W10_KEY=13823240&nTrefferzeile=75&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "cbfd50b58d18901add336f2046633556"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2015.00638"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 26.04.2016  VB.2015.00638"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 26.04.2016  VB.2015.00638"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 26.04.2016  VB.2015.00638"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: Anrechnung von Leistungspr\u00e4mien im Sozialhilfebudget.  [Der Beschwerdef\u00fchrer absolviert eine Lehre und erh\u00e4lt neben dem Grundlohn eine von seinen Arbeits- und Schulleistungen abh\u00e4ngige Leistungspr\u00e4mie von max. Fr. 250.- pro Monat. Strittig ist, ob ihm zus\u00e4tzlich zur Integrationszulage ein Einkommensfreibetrag in der H\u00f6he der jeweils ausgerichteten Leistungspr\u00e4mie zu gew\u00e4hren ist].  Eine Kombination von Einkommensfreibetrag und Integrationszulage ist auf Konstellationen beschr\u00e4nkt, in denen eine Person einer Erwerbst\u00e4tigkeit im ersten Arbeitsmarkt nachgeht und daneben noch eine weitere besondere Integrationsleistung erbringt. Unter Ber\u00fccksichtigung des jeweiligen T\u00e4tigkeitsumfangs kann ihr dann sowohl ein Einkommensfreibetrag als auch eine Integrationszulage gew\u00e4hrt werden. Ein so gelagerter Fall liegt beim Beschwerdef\u00fchrer, der zu 100 % eine Berufslehre absolviert und hierf\u00fcr eine volle Integrationszulage erh\u00e4lt, nicht vor (E. 4.1).  Lehrlingsl\u00f6hne gelten im Kanton Z\u00fcrich nicht als Einnahmen aus Erwerbst\u00e4tigkeit im ersten Arbeitsmarkt. Folglich ist kein Einkommensfreibetrag zu gew\u00e4hren. Die Absolvierung einer Lehre wird indessen mit der Ausrichtung einer Integrationszulage honoriert, da damit die Chancen auf eine erfolgreiche berufliche Integration erh\u00f6ht werden (E. 4.2).  Gew\u00e4hrung der unentgeltlichen Prozessf\u00fchrung (E. 5.2).  Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:42:34", "Checksum": "625a7a2cf2be82f12385878b3aa7e7f9"}