{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2015-11-18", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2015-00647_2015-11-18.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=215758&W10_KEY=13823244&nTrefferzeile=4&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "1c403b7490a1df42b5925275a7e9f879"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2015.00647"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 18.11.2015  VB.2015.00647"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 18.11.2015  VB.2015.00647"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 18.11.2015  VB.2015.00647"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung | Verweigerung eines nachtr\u00e4glichen Familiennachzugs aus wichtigen famili\u00e4ren Gr\u00fcnden. [Der mazedonische Beschwerdef\u00fchrer m\u00f6chte nach Ablauf der Nachzugsfristen seine in der Heimat verbliebene Familie nachziehen und macht als wichtige famili\u00e4re Gr\u00fcnde f\u00fcr einen nachtr\u00e4glichen Nachzug geltend, dass ein fr\u00fcher gestelltes Nachzugsgesuch aufgrund seiner Straff\u00e4lligkeit und \u00dcberschuldung chancenlos gewesen w\u00e4re, fr\u00fchere Betreuungsaufgaben seiner Ehefrau einen fr\u00fchzeitigen Nachzug verhindert h\u00e4tten, es aufgrund beengter Wohnverh\u00e4ltnisse famili\u00e4re Spannungen in Mazedonien gebe und er aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden auf die Anwesenheit seiner Familie angewiesen sei.] Die von den Beschwerdef\u00fchrenden geltend gemachten Gr\u00fcnde verm\u00f6gen einen nachtr\u00e4glichen Familiennachzug nicht zu begr\u00fcnden. So ist die Sachdarstellung des Beschwerdef\u00fchrers mit Vorsicht zu w\u00fcrdigen, nachdem dieser den Migrationsbeh\u00f6rden bereits wiederholt falsche oder unvollst\u00e4ndige Angaben gemacht hat. Sodann ist davon auszugehen, dass es f\u00fcr die Betreuung der Mutter bereits seit geraumer Zeit zahlreiche Betreuungsalternativen in Mazedonien gegeben h\u00e4tte, z.B. durch vor Ort lebende Geschwister. Es ist auch nicht hinreichend belegt, dass die Mutter auf eine engmaschige Betreuung angewiesen gewesen w\u00e4re, sind die hierf\u00fcr eingereichten Arztberichte doch unzureichend und wurde die Mutter doch auch w\u00e4hrend l\u00e4ngerer Ferienaufenthalte der Ehefrau nicht von dieser betreut.  Insbesondere reicht es nicht aus, lediglich die Gr\u00fcnde f\u00fcr einen versp\u00e4teten Nachzug nachzuweisen, vielmehr muss dar\u00fcber hinaus der Nachzug auch nach Wegfall der Hinderungsgr\u00fcnde noch aus wichtigen famili\u00e4ren Gr\u00fcnden geboten sein. Solche Gr\u00fcnde wurden nicht hinreichend substanziiert und sind im Hinblick auf die zu erwartenden Integrationsschwierigkeiten der bereits 15-j\u00e4hrigen Tochter und der Ehefrau auch nicht ersichtlich. Es kann offengelassen werden, ob der Beschwerdef\u00fchrer aufgrund seiner Straff\u00e4lligkeit, den gegen ihn ausgesprochenenVerwarnungen und seiner \u00dcberschuldung \u00fcber ein gefestigtes Anwesenheitsrecht in der Schweiz verf\u00fcgt und die Beschwerdef\u00fchrenden sich hier \u00fcberhaupt selbst finanzieren k\u00f6nnten.\r\rVerzicht auf Kindsanh\u00f6rung.\r\rAusgangsgem\u00e4sse Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen und Abweisung UP zufolge Aussichtslosigkeit.\r\rRechtsmittelbelehrung.\r\rAbweisung der Beschwerde und des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:39:07", "Checksum": "afd10967bbaab9aa3312e9ba7ad44128"}