{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2016-01-28", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2015-00673_2016-01-28.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=215995&W10_KEY=13823241&nTrefferzeile=94&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "5613aae9e21e7295df035425d20e383e"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2015.00673"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 28.01.2016  VB.2015.00673"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 28.01.2016  VB.2015.00673"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 28.01.2016  VB.2015.00673"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Waffeneinziehung | Waffeneinziehung. Der Beschwerdef\u00fchrer wehrt sich gegen die definitive Einziehung und Ver\u00e4usserung seiner Waffen und verlangt weiterhin deren Aufbewahrung. Aufgrund der psychischen Beeintr\u00e4chtigung des Beschwerdef\u00fchrers und seiner Alkohol- und Drogenproblematik ist von einer wahrscheinlichen Selbst- oder Drittgef\u00e4hrdung auszugehen, weshalb eine R\u00fcckgabe der Waffen ausgeschlossen ist (E. 3.3). Der Begriff der \"Gefahr missbr\u00e4uchlicher Verwendung\" als Voraussetzung f\u00fcr die definitive Einziehung nach Art. 31 Abs. 3 lit. a WG ist nach der Rechtsprechung weit zu fassen. Die definitive Einziehung erfolgte vorliegend zu Recht (E. 3.5). Ist der Erwerb eines Gegenstands, der nach Art. 31 WG beschlagnahmt worden ist, nicht verboten, so darf die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde frei dar\u00fcber verf\u00fcgen. Da der Beschwerdef\u00fchrer innerhalb der vereinbarten Frist keine Hinweise f\u00fcr den Verkauf an eine Drittperson gab, noch einen Ort bezeichnete, an dem die Waffen bei \u00dcbernahme der Kosten durch den Beschwerdef\u00fchrer aufbewahrt werden k\u00f6nnten, sind die eingezogenen Gegenst\u00e4nde durch den Beschwerdegegner zu ver\u00e4ussern (E. 4). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:38:20", "Checksum": "d9209fb42ed1aa1476c89cf4d1d555cd"}