{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2015-12-16", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2015-00710_2015-12-16.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=215872&W10_KEY=13823242&nTrefferzeile=49&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "519fce5e30df0945ad9d0fef98d40a4a"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2015.00710"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 16.12.2015  VB.2015.00710"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 16.12.2015  VB.2015.00710"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 16.12.2015  VB.2015.00710"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung | Verweigerung des nachtr\u00e4glichen Familiennachzugs mangels wichtigen famili\u00e4ren Grund. [Die mit einem Schweizer verheiratete und hier niedergelassene kamerunische Beschwerdef\u00fchrerin zog im Mai 2010 ihren \u00e4lteren Sohn in die Schweiz nach, w\u00e4hrend ihre Tochter zun\u00e4chst bei den Grosseltern in Kamerun verblieb. Am 1. Dezember 2014, nach Ablauf der Nachzugsfrist, ersuchte sie um den Nachzug ihrer dazumals bereits 14-j\u00e4hrigen und heute 15-j\u00e4hrigen Tochter, da Nachzugshindernisse in der Schweiz inzwischen weggefallen seien und die Grosseltern die Tochter gesundheits- und altersbedingt nicht mehr betreuen k\u00f6nnten.] Die Nachzugsfristen von Art. 47 AuG in Verbindung mit Art. 126 Abs. 3 AuG sind unbestritten nicht eingehalten worden, weshalb zu pr\u00fcfen bleibt, ob wichtige famili\u00e4re Gr\u00fcnde einen nachtr\u00e4glichen Familiennachzug zu rechtfertigen verm\u00f6gen (E. 3). Die von der Beschwerdef\u00fchrerin angegebenen Hinderungsgr\u00fcnde erscheinen vorgeschoben und verm\u00f6gen die versp\u00e4tete Einreichung des Nachzugsgesuchs nicht schl\u00fcssig zu erkl\u00e4ren. Vielmehr hat die Beschwerdef\u00fchrerin offenbar bewusst in Kauf genommen, die Nachzugsfrist f\u00fcr ihre Tochter zu verpassen. Ohnehin reicht es f\u00fcr die Bewilligung eines nachtr\u00e4glichen Familiennachzugs nicht aus, lediglich die Gr\u00fcnde f\u00fcr einen versp\u00e4teten Nachzug nachzuweisen, vielmehr muss dar\u00fcber hinaus der Nachzug auch nach Wegfall der Hinderungsgr\u00fcnde noch aus wichtigen famili\u00e4ren Gr\u00fcnden geboten sein (E. 4.1-4.2). Derartige wichtigen famili\u00e4ren Gr\u00fcnde sind vorliegend nicht hinreichend substanziiert worden:  Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Beschwerdef\u00fchrerin wegen ihrer eigenen pers\u00f6nlichen Situation in der Schweiz mit dem Nachzug ihrer Tochter zuwartete und die angeblich prek\u00e4re Betreuungssituation in Kamerun weder ausschlaggebend f\u00fcr den Nachzugszeitpunkt war noch einen solchen erfordert. Ein gestaffelter Nachzug widerspricht der gesetzgeberischen Intention einer m\u00f6glichst fr\u00fchzeitigen Integration von nachzuziehenden Kindern und vermag keinenwichtigen famili\u00e4ren Grund f\u00fcr einen nachtr\u00e4glichen Familiennachzug zu bilden, zumal die Beschwerdef\u00fchrerin das Verpassen der Nachzugsfrist billigend in Kauf nahm, um sich vorg\u00e4ngig ungest\u00f6rt ihrer eigenen Ausbildung und ihren beiden anderen Kindern zu widmen (4.3 und 4.4).\r\rVerzicht auf eine Kindsanh\u00f6rung und weitere Anh\u00f6rungen (E. 5).\r\rAusgangsgem\u00e4sse Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen (E. 6).\r\rAbweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:39:48", "Checksum": "4dbe66f84bb7425bd3a5416a2f69d6c3"}