{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2016-02-04", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2015-00736_2016-02-04.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=216026&W10_KEY=13823241&nTrefferzeile=79&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "337d47bde595e3c8855ad0a28dcca783"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2015.00736"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 04.02.2016  VB.2015.00736"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 04.02.2016  VB.2015.00736"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 04.02.2016  VB.2015.00736"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Beschwerdelegitimation. Mangelnde Erfahrung als zul\u00e4ssiger Ausschlussgrund.  Nicht ber\u00fccksichtigte Anbietende sind zur Beschwerde gegen einen Vergabeentscheid legitimiert, wenn sie bei deren Gutheissung eine realistische Chance haben, mit dem eigenen Angebot zum Zug zu kommen, oder wenn die Gutheissung der Beschwerde zu einer Wiederholung des Submissionsverfahrens f\u00fchrt, in welchem sie ein neues Angebot einreichen k\u00f6nnen. Hat noch keine Bewertung der eingereichten Angebote stattgefunden, kann von der Beschwerdef\u00fchrerin nicht verlangt werden, zu substanziieren, weshalb sie besser als die anderen Offertstellenden zu bewerten sei. Mangels gegenteiliger Anhaltspunkte in den Akten ist davon auszugehen, dass die Beschwerdef\u00fchrerin, sofern ihr Angebot nicht auszuschliessen ist, eine realistische Chance auf den Zuschlag h\u00e4tte. Eintreten (E. 2). Eignungskriterien wie \"Erfahrung\" oder \"Vorweisen von Referenzen\" bevorzugen etablierte Unternehmen. Soweit diese Anforderungen jedoch durch die Bed\u00fcrfnisse der vorgesehenen Beschaffung begr\u00fcndet sind, ist ihre Verwendung zul\u00e4ssig und sachgerecht, auch wenn dies f\u00fcr neu gegr\u00fcndete Unternehmungen zur Folge hat, dass sie die n\u00f6tige Erfahrung und das Vertrauen der Kundschaft zun\u00e4chst mit kleineren oder einfacheren Auftr\u00e4gen erwerben m\u00fcssen. Die Vergabebeh\u00f6rde wandte das Eignungskriterium im Sinn des Gleichbehandlungsprinzips auf s\u00e4mtliche Anbietenden in der gleichen Weise an und entschied den Ausschluss der Beschwerdef\u00fchrerin im Rahmen ihres Ermessens (E. 3.3.3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:40:48", "Checksum": "1ed234feffc04ec4b746b11164c933d0"}