{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2016-03-17", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2015-00772_2016-03-17.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=216133&W10_KEY=13823241&nTrefferzeile=31&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "43e78486b9be20da4434e2057f8d2a72"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2015.00772"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 17.03.2016  VB.2015.00772"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 17.03.2016  VB.2015.00772"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 17.03.2016  VB.2015.00772"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: R\u00fcckerstattungsforderung aufgrund nicht deklarierter Wertgegenst\u00e4nde. Nach einem Einschleichdiebstahl, welcher Folge eines Brandes in der Wohnung der Beschwerdef\u00fchrerin war, erstellte Letztere zuhanden der Versicherung eine Inventarliste der abhanden gekommenen Gegenst\u00e4nde und \u00fcber deren Neuwert. Diese Kleidungs- und Schmuckst\u00fccke sowie elektronischen Ger\u00e4te hatte sie jedoch nie bei der Sozialbeh\u00f6rde deklariert. Als diese von ihr wirtschaftliche Hilfe in diesem Umfang zur\u00fcckforderte, machte die Beschwerdef\u00fchrerin geltend, ein Teil der Gegenst\u00e4nde sei eine Leihgabe gewesen oder geh\u00f6re Verwandten. Die Beschwerdegegnerin sah keinerlei Hinweise daf\u00fcr, dass nicht die Beschwerdef\u00fchrerin Eigent\u00fcmerin der Gegenst\u00e4nde war. Die Vorinstanz w\u00fcrdigte die Best\u00e4tigung einer Verwandten bez\u00fcglich Leihgabe mit keinem Wort, was eine rechtliche Geh\u00f6rsverletzung darstellt (E. 4.3). Grundlagen zur Verwertung von Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nden (E. 5.4.2, 5.5.). In der Praxis wird bei zu ver\u00e4ussernden Verm\u00f6genswerten in der Regel auf den Verkehrswert bzw. den Erl\u00f6s abgestellt, wovon vorliegend nicht abzuweichen ist, weshalb nicht auf den Neuwert abgestellt werden kann (E. 5.6). Teilweise Gutheissung. R\u00fcckweisung zur Abkl\u00e4rung der Eigentumsverh\u00e4ltnisse und des mutmasslichen Verkehrswerts der Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde. Gew\u00e4hrung UP/URB."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:41:45", "Checksum": "25af977f93a40e4b8f71691efcfe9f27"}