{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "12.05.2016", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2015-00775_12-05-2016.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=216288&W10_KEY=4467079&nTrefferzeile=26&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "c22e4c96f90625e85d7e3f88bbeba03d"}, "Num": [" VB.2015.00775"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 16..2.12.0  VB.2015.00775"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 16..2.12.0  VB.2015.00775"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 16..2.12.0  VB.2015.00775"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kinderkrippensubvention | Kinderkrippensubvention: Zusprechung mit Vorbehalt. In der Gemeinde wurde ein Systemwechsel in der Finanzierung der vorschulischen familienerg\u00e4nzenden Kinderbetreuung von der Objekt- zur Subjektfinanzierung beschlossen. Bis das neue kommunale Beitragsreglement in Kraft treten werde, wurde die Sozialbeh\u00f6rde von der Gemeinde beauftragt, zur Verhinderung von Notlagen Subventionen von Krippenpl\u00e4tzen befristet sicherzustellen. Dem Beschwerdef\u00fchrer wurde von der Gemeinde f\u00fcr sein Kind eine monatliche Krippensubvention mit dem Vorbehalt der Einreichung bestimmter Unterlagen bewilligt. Der Beschwerdef\u00fchrer reichte diese Unterlagen nicht ein, obwohl er schriftlich darauf hingewiesen wurde, dass diese ben\u00f6tigt w\u00fcrden, um sein Gesuch definitiv zu pr\u00fcfen. Er macht hingegen geltend, das Sozialhilfegesetz k\u00f6nne angesichts seines Verm\u00f6gens nicht als rechtliche Grundlage dienen und beruft sich auf \u00a7 18 KJHG. Ob eine gen\u00fcgende gesetzliche Grundlage im Sinn einer \u00dcbergangsl\u00f6sung h\u00e4tte bejaht werden m\u00fcssen, kann vorliegend jedoch offengelassen werden, da der Beschwerdef\u00fchrer seiner Mitwirkungspflicht, welche die beh\u00f6rdliche Untersuchungspflicht relativiert, nicht gen\u00fcgend nachkam, zumal er die verlangten Unterlagen nicht einreichte. Der Vorbehalt konnte somit nicht ausger\u00e4umt werden (E. 7). Aus der Mitteilung der Gemeinde, \u00fcber den Anspruch werde in der n\u00e4chsten Sitzung befunden, l\u00e4sst sich schliesslich keine Zusicherung f\u00fcr einen pers\u00f6nlichen Anspruch ableiten, womit auch keine Anspr\u00fcche aus Vertrauensschutz hergeleitet werden k\u00f6nnen (E. 8). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:43:52", "Checksum": "48cf2c317375e9a24122bf68c879eafc"}