{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2016-08-11", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2015-00780_2016-08-11.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=216496&W10_KEY=13823239&nTrefferzeile=53&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "8d1f81bb1ee31374f1b266065e213fd4"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2015.00780"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 11.08.2016  VB.2015.00780"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 11.08.2016  VB.2015.00780"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 11.08.2016  VB.2015.00780"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Freih\u00e4ndige Vergabe von Wartungs- und Supportarbeiten an einem EDV-System zur polizeilichen Vorgangsbearbeitung an die bisherige Anbieterin (Vertragsverl\u00e4ngerung). Die als privatrechtlicher Verein konstituierte Vergabebeh\u00f6rde ist als Einrichtung des \u00f6ffentlichen Rechts im Sinn von Art. 8 Abs. 1 lit. a IV\u00f6B zu qualifizieren, weshalb sie subjektiv dem Vergaberecht untersteht (E. 1.1). Sie verf\u00fcgt \u00fcber die n\u00f6tigen Vergabebefugnisse (E. 1.2). Nichteintreten auf ein versp\u00e4tet vorgebrachtes Rechtsbegehren; Nichteintreten auf ein Rechtsbegehren, welches weder den Streitgegenstand betrifft noch der Zust\u00e4ndigkeit der hiesigen Gerichtsbarkeit unterliegt (E. 2). Das Verfahren betrifft einzig die Fortf\u00fchrung der Wartungs- und Supportarbeiten am bestehenden System sowie relativ geringf\u00fcgige Weiter- und Neuentwicklungen. Mit der Submissionsbeschwerde kann nicht verlangt oder erreicht werden, dass ein anderes als das zul\u00e4ssigerweise ausgeschriebene Produkt beschafft wird. Soweit die Beschwerdef\u00fchrerin einen Wechsel auf das von ihr entwickelte System anbietet, fehlt ihr mithin die Beschwerdelegitimation (E. 3.1). Mit ihrem den Beschwerdegegenstand betreffenden Angebot erf\u00fcllt sie dagegen die Legitimationsvoraussetzungen: Gegen Freihandvergaben sind zwar nur potenzielle Anbieter beschwerdelegitimiert, dieses Kriterium darf jedoch vorliegend nicht zu eng ausgelegt werden. Es gen\u00fcgt, dass die Beschwerdef\u00fchrerin (als prim\u00e4re Konkurrentin der Zuschlagsempf\u00e4ngerin im betreffenden Markt) ihre potenzielle Anbietereigenschaft auf eine einschl\u00e4gige Branchenzugeh\u00f6rigkeit abst\u00fctzen kann (E. 3.2). Um die Fortf\u00fchrung der Arbeiten am bestehenden System zu gew\u00e4hrleisten, m\u00fcsste die Beschwerdef\u00fchrerin sich mit erheblichem Aufwand einarbeiten, was mit verschiedenen Unw\u00e4gbarkeiten verbunden w\u00e4re, die insgesamt unzumutbar erscheinen. Die Zuschlagsempf\u00e4ngerin hat das bestehende System entwickelt und w\u00e4hrend rund 20 Jahren betreut; sie ist wie keine andere Anbieterin zur Erbringung der nachgefragtenDienstleistung geeignet und die Vergabebeh\u00f6rde durfte diese mithin gest\u00fctzt auf \u00a7 10 Abs. 1 lit. c und f SubmV freih\u00e4ndig an sie vergeben (E. 4).\rAbweisung, soweit auf die Beschwerde eingetreten wird."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:44:50", "Checksum": "a54393c04d9cde6a84c96cc6cd16cb9b"}