{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "21.04.2016", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2015-00783_21-04-2016.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=216241&W10_KEY=4467079&nTrefferzeile=52&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "51ec277a1bd893120a9ad31fca34bd76"}, "Num": [" VB.2015.00783"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 16..2.21.0  VB.2015.00783"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 16..2.21.0  VB.2015.00783"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 16..2.21.0  VB.2015.00783"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Vergabe von Ingenieurleistungen: Antragserfordernis; Bewertung der Zuschlagskriterien. Aus der Beschwerde der nicht vertretenen Beschwerdef\u00fchrerin geht insbesondere aus der Betreffzeile sowie im Zusammenhang mit der Begr\u00fcndung und dem Antrag auf aufschiebende Wirkung mit hinreichender Deutlichkeit hervor, dass die Beschwerdef\u00fchrerin die Aufhebung der Zuschlagsverf\u00fcgung und die Erteilung des Zuschlags an sie erreichen will. Wegen fehlender bzw. versp\u00e4teter Antr\u00e4ge nicht auf die Beschwerde einzutreten, w\u00fcrde daher einem \u00fcberspitzen Formalismus gleichkommen (E. 2.1.3). Die Vergabebeh\u00f6rde hat mit ihrer Bewertung der Angebote der Beschwerdef\u00fchrerin und der Mitbeteiligten - auch wenn diese nicht in allen ger\u00fcgten Punkten nachvollziehbar war - insgesamt den ihr zustehenden Ermessenspielraum nicht \u00fcberschritten. Auch wenn das Angebot der Beschwerdef\u00fchrerin in einem Kriterium mit der Maximalnote bewertet w\u00fcrde, bleibt dieses in der Gesamtbewertung mindestens 0,2 Punkte hinter demjenigen der Mitbeteiligten zur\u00fcck. Gr\u00fcnde, letzteres auszuschliessen, bestehen nicht und wurden auch nicht geltend gemacht. Die Erteilung des Zuschlags an die Mitbeteiligte ist daher nicht zu beanstanden (E. 3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:43:42", "Checksum": "d01803466f75fa9bc4de51c2c0b5cb95"}