{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "02.03.2016", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2016-00002_02-03-2016.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=216093&W10_KEY=4467080&nTrefferzeile=27&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "d4d892dd21ba33ba995efda153f83f14"}, "Num": [" VB.2016.00002"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 16..2.02.0  VB.2016.00002"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 16..2.02.0  VB.2016.00002"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 16..2.02.0  VB.2016.00002"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Nachbarbeschwerde gegen Bewilligung der Aussenbestuhlung eines bestehenden Restaurants: Zumutbarkeit der prognostizierten L\u00e4rmbelastung. Die durch die neue Anlage allein erzeugten L\u00e4rmimmissionen m\u00fcssen die Planungs- bzw. Belastungsgrenzwerte der massgebenden Empfindlichkeitsstufe einhalten. Da solche Werte in den Anh\u00e4ngen zur L\u00e4rmschutzverordnung f\u00fcr Aussenwirtschaften nicht verankert wurden, m\u00fcssen die Immissionsgrenzwerte so festgelegt werden, dass nach dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung Immissionen unterhalb dieser Werte die Bev\u00f6lkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich st\u00f6ren. Dazu ist eine Einzelfallbeurteilung notwendig, wobei hier der Charakter des L\u00e4rms, dessen H\u00e4ufigkeit, der Zeitpunkt sowie die L\u00e4rmempfindlichkeit und -vorbelastung zu ber\u00fccksichtigen sind (E. 3.2). Unabh\u00e4ngig von der Einhaltung der Planungswerte m\u00fcssen L\u00e4rmimmissionen so weit begrenzt werden, als dies technisch und betrieblich m\u00f6glich sowie wirtschaftlich tragbar ist. Bei der Festlegung von \u00d6ffnungszeiten von Restaurants wird stets ein angemessener Kompromiss zwischen dem Ruhebed\u00fcrfnis der Nachbarn und den wirtschaftlichen Interessen des Betreibers angestrebt (E. 4.2).  Bei den in der Vollzugshilfe des Circle Bruit genannten Werten handelt es sich um Richt- und nicht um Grenzwerte, welche nicht strikte anzuwenden sind, sondern im Rahmen der Einzelfallbeurteilung als Entscheidungshilfe dienen. Die f\u00fcr die geplanten Betriebszeiten prognostizierten Richtwert\u00fcberschreitungen von 16 bzw. 21 dB(A) beim exponiertesten Nachbarn k\u00f6nnen daher f\u00fcr sich allein nicht zur Verweigerung der Baubewilligung f\u00fchren (E. 4.3). Vorliegend besteht eine massive L\u00e4rmvorbelastung durch eine stark befahrene Strasse sowie durch die in 30 m Entfernung verkehrende Eisenbahnlinie.In unmittelbarer N\u00e4he des betroffenen Standorts befinden sich weitere Lokale mit Aussensitzpl\u00e4tzen (E. 4.4). Der Betrieb liegt zudem in einem Gebiet mit ES III, einer Umgebung also, in der m\u00e4ssig st\u00f6rende Betriebe, wie etwadie benachbarte Tankstelle zugelassen sind. In einer belebten st\u00e4dtischen Umgebung, welche durch eine Mischung von Wohnraum und Gewerbe gepr\u00e4gt ist, besteht von vornherein eine erh\u00f6hte L\u00e4rmvorbelastung, welche von den Anwohnern bis zu einem gewissen Grad hinzunehmen ist (E. 4.5). Hinzu kommt, dass der Aussenbereich des Lokals nur an warmen und regenfreien Tagen sinnvoll genutzt werden kann und Restaurants abends zu Wochenbeginn weniger frequentiert werden als gegen das Ende der Woche. Dem Ruhebed\u00fcrfnis der Anwohner in den sommerlichen Abend- und Nachtstunden wird durch die Beschr\u00e4nkung der \u00d6ffnungszeiten auf 22.00 Uhr unter der Woche bzw. freitags und samstags auf 23.00 Uhr zureichend Rechnung getragen. Indem die Baubeh\u00f6rde l\u00e4rmige Aufr\u00e4um- und Reinigungsarbeiten nach 20.00 Uhr sowie den Betrieb von Lautsprecher- und Verst\u00e4rkeranlagen im Freien untersagt hat, wird die L\u00e4rmbelastung zus\u00e4tzlich reduziert. Weitere Einschr\u00e4nkungen und Massnahmen sind nicht erforderlich (E. 4.6).\r\rAbweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:43:23", "Checksum": "0cc23555d6d44dc2d8eed23dad470746"}