{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "21.09.2017", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2016-00035_21-09-2017.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217543&W10_KEY=4467071&nTrefferzeile=76&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "892fb7d9feac2b36ccd4a99980f13a05"}, "Num": [" VB.2016.00035"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 17..2.21.0  VB.2016.00035"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 17..2.21.0  VB.2016.00035"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 17..2.21.0  VB.2016.00035"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung und Ausnahmebewilligung | Baubewilligung und Ausnahmebewilligung (Umnutzung eines \u00d6konomiegeb\u00e4udes in der Landwirtschaftszone). Die Beschwerdeschrift der Beschwerdef\u00fchrenden I erf\u00fcllt die gesetzlichen Begr\u00fcndungsanforderungen (E. 1.3). Im Rahmen der Beurteilung des Baugesuchs hinsichtlich allf\u00e4lliger neuer Auswirkungen auf Raum, Erschliessung und Umwelt gem\u00e4ss Art. 24a Abs. 1 lit. a RPG ist von der bisher bewilligten Nutzung auszugehen. Nicht massgebend ist die mit der theoretisch m\u00f6glichen zonenkonformen Nutzung verbundene Maximalbelastung (E. 3.3). Bei der Pr\u00fcfung der neuen Auswirkungen auf Raum, Erschliessung und Umwelt ist die im Oktober 2003 bewilligte Nutzung zum Massstab zu nehmen. Der genaue Umfang der damals bewilligten Nutzung ist nicht klar, zumal die damalige Verf\u00fcgung keine (weiteren) Einschr\u00e4nkungen der Lagert\u00e4tigkeit enth\u00e4lt. Angesichts der gelagerten Gegenst\u00e4nde ist jedoch davon auszugehen, dass die Nutzung mit einem geringen Verkehrsaufkommen verbunden war und sich die Anzahl der Fahrten zum \u00d6konomiegeb\u00e4ude h\u00f6chstens in dem im Baugesuch umschriebenen Rahmen bewegt haben d\u00fcrften. Dies best\u00e4tigt, dass es sich um ein sogenanntes \"stilles Lager\" handelte, ein solches also, das nur selten zur Bewirtschaftung und nicht f\u00fcr den t\u00e4glichen, gewerblichen Betrieb besucht wird, umso mehr, als die Bewilligung vom Oktober 2003 auf Art. 24a RPG gest\u00fctzt wurde, was impliziert, dass keine zus\u00e4tzlichen Auswirkungen erwartet wurden. Dass die derzeitige Nutzung \u00fcber die im Oktober 2003 bewilligte hinausgeht bzw. im Vergleich mit dieser intensiver ist, ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der Verf\u00fcgung der Gemeinde, die von einer \"Nutzungserweiterung\" des \u00d6konomiegeb\u00e4udes spricht, und wird denn auch prinzipiell von den Beschwerdef\u00fchrenden I nicht bestritten. Entgegen deren Ansicht ist die Anzahl der mit der Lagernutzung verbundenen Fahrten im Rahmen der nach Art. 24a Abs. 1 lit. a RPG vorzunehmenden Pr\u00fcfung gem\u00e4ss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung indes durchaus relevant (E. 5.1). DieBauschuttmulde ist als eine nach Art. 24a RPG unzul\u00e4ssige bauliche Massnahme zu qualifizieren und deshalb zu entfernen (E. 5.2). Es ist von einem im Vergleich mit der Nutzung des \u00d6konomiegeb\u00e4udes als stilles Lager gr\u00f6sseren Verkehrsaufkommen und folglich auch von unzul\u00e4ssigen neuen Auswirkungen auf Raum, Erschliessung und Umwelt auszugehen, die jedenfalls den Bagatellbereich \u00fcberschreiten, zumal es keine Rolle spielt, ob die neuen Auswirkungen erheblich oder bloss geringf\u00fcgig sind (E. 5.3). In dem im Baugesuch umschriebenen Rahmen ist den Beschwerdef\u00fchrenden I die Nutzung des \u00d6konomiegeb\u00e4udes zu gestatten (E. 5.4).\r\rAbweisung der Beschwerde der Beschwerdef\u00fchrenden I; teilweise Gutheissung der Beschwerde des Beschwerdef\u00fchrers II."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:46:51", "Checksum": "1b828c6d1b44b3da8340f2995bbbfddf"}