{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-02-09", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2016-00061_2017-02-09.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=216971&W10_KEY=13823236&nTrefferzeile=8&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "16975b8bd47ada41b61c9b41249ddd4c"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2016.00061"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 09.02.2017  VB.2016.00061"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 09.02.2017  VB.2016.00061"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 09.02.2017  VB.2016.00061"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Baugesuch; Auflage; Mieterausbau; Brandschutz; Klimaanlage. Das Baurekursgericht ist f\u00fcr die Beurteilung feuerpolizeilicher Auflagen sachkundig (E. 3). Das Verwaltungsgericht \u00fcberpr\u00fcft bei Ermessensfragen einerseits, ob die Rekursinstanz den der erstinstanzlichen Beh\u00f6rde zustehenden Ermessens- bzw. Beurteilungsspielraum respektiert hat, und anderseits, soweit die Rekursinstanz zur selbst\u00e4ndigen Aus\u00fcbung von Ermessen berufen war, ob sie dieses missbraucht oder \u00fcberschritten hat. Eine eigene umfassende Beurteilung von Ermessensfragen steht dem Gericht dagegen nicht zu (E. 4). Der bestehende bauliche Zustand soll ver\u00e4ndert werden. Ob und inwieweit das Projekt bewilligt werden kann, ist daher nicht eine Frage der Bestandesgarantie, sondern es ist zu pr\u00fcfen, ob die im Zeitpunkt der Baubewilligung geltenden Bauvorschriften eingehalten werden (E. 5). Beim strittigen Umbau sind sowohl die Brandschutzvorschriften aus der Brandschutznorm als auch die Brandschutzrichtlinien zu beachten. Die Brandschutznorm setzt den Rahmen f\u00fcr den allgemeinen, baulichen, technischen und organisatorischen sowie den damit verbundenen abwehrenden Brandschutz. Die Brandschutzrichtlinien erg\u00e4nzen mit detaillierten Anforderungen und Massnahmen die in der Brandschutznorm gesetzten Vorgaben (E. 6.1). Auf Sprinkleranlagen darf nur dann verzichtet werden, wenn die Br\u00fcstungsh\u00f6he mehr als 90 cm betr\u00e4gt und die hinterliegende Geschossfl\u00e4che weniger als 200 Quadratmeter umfasst (E. 6.2 ff.). Abweisung, soweit nicht gegenstandslos geworden."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:49:07", "Checksum": "7962a03a8a3d1f0ecaf6058fd9d1ab6e"}