{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2016-05-11", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2016-00062_2016-05-11.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=216276&W10_KEY=13823240&nTrefferzeile=65&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "97de10282e68c395a96c450eea1c6600"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2016.00062"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 11.05.2016  VB.2016.00062"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 11.05.2016  VB.2016.00062"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 11.05.2016  VB.2016.00062"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung | Freiz\u00fcgigkeitsrechtliche Voraussetzungen f\u00fcr einen Bewilligungswiderruf aufgrund von Straff\u00e4lligkeit. [Die Aufenthaltsbewilligung des aus Guinea stammenden Beschwerdef\u00fchrers wurde aufgrund von dessen fr\u00fcherer Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit und  Drogendelinquenz widerrufen. Im verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren gegen diesen Entscheid heiratete er eine griechisch-schweizerische Doppelb\u00fcrgerin und erhielt das gemeinsame Sorgerecht \u00fcber seine Tochter aus erster Ehe.] Streitgegenstand: Die Noven bez\u00fcglich der erneuten Heirat und der Neuregelung des Sorgerechts sind vom Streitgegenstand erfasst, zumal die Beziehung des Beschwerdef\u00fchrers zu seiner jetzigen Ehefrau und seiner Tochter bereits im migrationsamtlichen Verfahren thematisiert wurde (E. 1.2). Als Angeh\u00f6riger einer EU-B\u00fcrgerin kann sich der Beschwerdef\u00fchrer auf die freiz\u00fcgigkeitsrechtlichen Regelungen des FZA berufen, womit sich eine Bewilligungsverweigerung aufgrund der Verurteilung zu einer \u00fcberj\u00e4hrigen Freiheitsstrafe aus rein generalpr\u00e4ventiven Gr\u00fcnden nicht rechtfertigt. Da der Beschwerdef\u00fchrer zwar qualifizierte Drogendelikte begangen hat, jedoch nicht mehr im Drogenmilieu verkehrt und nicht vorbestraft ist sowie in stabilen Verh\u00e4ltnissen lebt, vermag das \u00f6ffentliche Fernhalteinteresse unter freiz\u00fcgigkeitsrechtlichen Gesichtspunkten eine Nichtverl\u00e4ngerung seiner Aufenthaltsbewilligung nicht zu rechtfertigen (E. 2.1. f.). Auch der Umstand, dass der Beschwerdef\u00fchrer seine Ehe zu einer EU-B\u00fcrgerin erst nach seiner Verurteilung und w\u00e4hrend bereits h\u00e4ngigem Bewilligungsverfahren eingegangen ist, vermag die freiz\u00fcgigkeitsrechtlich f\u00fcr eine Bewilligungsverweigerung erforderliche fehlende R\u00fcckfallgefahr oder sonstige Gef\u00e4hrdung der \u00f6ffentlichen Ordnung nicht zu kompensieren. Die freiz\u00fcgigkeitsrechtlichen Regelungen des FZA gehen sodann auch den verfassungsm\u00e4ssigen Regelungen der Ausschaffungsinitiative vor (E. 2.2.6 f.). Die Jahre zur\u00fcckliegende fr\u00fchere Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit vermag sodann mangelsfortbestehenden F\u00fcrsorgerisikos eine Bewilligungsverweigerung nicht zu rechtfertigen (E. 2.2.2).\r\rEs kann offenbleiben, ob eine Bewilligungsverweigerung auch aufgrund der offenbar intensivierten Beziehung zur Tochter unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig w\u00e4re (E. 2.2.8). \r\rVerwarnung des Beschwerdef\u00fchrers (E. 2.2.10).\r\rDie vorinstanzlichen Kosten sind dem Beschwerdef\u00fchrer nach dem Verursacherprinzip aufzuerlegen. Die Kosten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens sind im h\u00e4lftig aufzuerlegen, da er aufgrund der erwirkten Verwarnung nur als teilweise obsiegend zu betrachten ist und die entscheidwesentliche Hochzeit mit einer EU-B\u00fcrgerin erst nach Einleitung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens stattfand (E. 3).\r\rTeilweise Gutheissung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:42:47", "Checksum": "29637c6c795719174c88a0e8259cc486"}